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Berlin, 3. Mai 2001

Embryonenforschung: DFG-Empfehlungen ethisch falsch

Zu den Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Forschung mit menschlichen Stammzellen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:

Die DFG will die Forschung an importierten, "legal im Ausland hergestellten" Embryo-Stammzellen erlauben.

Daß der DFG hierbei nicht ganz wohl ist, zeigt die merkwürdige Einschränkung, es sollten "nur Stammzellen importiert werden dürfen, die aus sogenannten 'überzähligen' Embryonen gewonnen wurden".

Die Gewinnung Embryonaler Stammzellen bedeutet in jedem Fall die Tötung eines menschlichen Embryos. Es ist nicht ersichtlich, warum dies weniger schwerwiegend sein soll, wenn es "legal im Ausland" geschieht oder die Embryonen "überzählig" sind.

Als zweiten Schritt will die DFG, befristet auf fünf Jahre, im Inland die Tötung und Verwertung "überzähliger" menschlicher Embryonen zur Stammzell-Gewinnung erlauben. Dies bedeutet die Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes in seinem zentralsten Punkt: dem Schutz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens in der Petrischale.

Merkwürdig ist wiederum die Einschränkung auf "überzählige" Embryonen. Zudem gibt es nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums derzeit nur zehn tiefgefrorene Embryonen in Deutschland.

Merkwürdig ist zudem, daß die DFG hierfür Bedingungen analog dem Gentechnikgesetz vorschlägt, nämlich eine "unabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Kommission".

Eine solche Kommission mag bei Freisetzungsexperimenten mit getechnisch veränderten Pflanzen ihre Berechtigung zur Sicherheit der Bevölkerung haben.

Doch die Abschaffung des Schutzes menschlicher Embryonen vor verbrauchender Forschung ist die Verletzung des höchsten Tabus, das wir kennen, des Tötungsverbotes. Dies wird weder durch hochrangige wissenschaftliche Ziele noch durch die Begutachtung durche eine pluralistische Kommission geheilt.

Die fast ausschließlich von Steuergeldern finanzierte DFG versucht der parlamentarischen Entscheidungsfindung in der Enquete-Kommission des Bundestages vorzugereifen. Dies wird die Enquete nicht hinnehmen.

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