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Berlin, 01. Juni 2001

Keine NRW-Mittel für Forschung mit Embryozellen!

Zur Absicht des nordrhein-westfälischen Ministerpräsi-denten Clement (SPD), die umstrittene Forschung an Embryonalen Stammzelle aus Landesmitteln zum fördern, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB (CDU):

Wolfgang Clement will Fakten schaffen, während der Bundestag in einer mehrstündigen Debatte erst gestern die Diskussion aufgenommen hat.

Offensichtlich ermutigt durch die bioethische Hauruck-Mentalität des Bundeskanzlers, wartet Clement nicht einmal mehr das Votum des neuen, von Schröder versammelten "Nationalen Ethikrats" ab. Offenbar verläßt er sich darauf, daß dessen Beratungsergebnis schon in seinem Sinne sein werde.

Die Gewinnung Embryonaler Stammzellen bedeutet in jedem Fall die Tötung eines menschlichen Embryos. Der Import der Stammzellen aus dem Ausland ist mit dem Geist des Embryonenschutzgesetzes nicht vereinbar, auch wenn er nicht ausdrücklich verboten ist.

Angesichts der Verwendung von Mittel des Landes Nordrhein-Westfalen stellt sich auch die Frage, wie weit sich die mitre-gierenden Grünen zurückhalten werden. Hier wird sich zeigen, ob die Grünen bereit sind, vielbeschworene ethische Grundsätze zugunsten der Machtbeteiligung über Bord zu werfen.

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