Zum Text springen

 

Berlin, 1. August 2001

US-Beschluß gegen Klonen beeinflußt deutsche Embryonenforschungs-Debatte

Zum Beschluß des US-Repräsentantenhauses, jedes Klonen menschlicher Embryonene unter Strafe zu stellen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe:

Der Gesetzesbeschluß des US-Parlaments läßt die Argumentation all derer zusammenbrechen, die seit Monaten behaupten, was in Deutschland verboten sei, würde im Ausland, gerade den USA, ohnehin gemacht. Das Gegenteil ist offensichtlich der Fall.

Gleiches gilt für die Behauptung, junge und engagierte Wissenschaftler würden durch ein angeblich zu restriktives deutsches Gesetz zur Auswanderung in die USA quasi genötigt, und deshalb müsse das Embryonenschutzgesetz geändert werden.

Insbesondere sinkt der Stellenwert Embryonaler Stammzellen drastisch: Denn weil dabei genetisch identisches Gewebe gezüchtet werden soll, haben auf Embryonalen Stammzellen basierende Ansätze nur zusammen mit dem Klonen Sinn.

Dagegen werden die Arbeiten mit vom Patienten selbst stammenden adulten Stammzellen einen starken Aufschwung erleben. Weil hier keine Embryonen zwecks späterer Tötung geklont werden, ist dies auch der ethisch einwandfreie Weg.

Der deutschen Rechtslage wurde heute der Rücken gestärkt. In Deutschland ist jedes Klonen menschlicher Embryonen durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Dabei muß es bleiben.

Auf europäischer Ebene gilt es jetzt verstärkt für die deutsche Position zu kämpfen. So muß das Klonprotokoll der Bioethik-Konvention des Europarates um ein klares Verbot des sogenannten "therapeutischen" Klonens ergänzt werden, was bislang fehlt. Vorher ist jede Diskussion um einen deutschen Beitritt zur Konvention Makulatur. Einer ähnlichen Ergänzung bedarf die EU-Grundrechte-Charta.

Seitenanfang