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Forschung & Lehre 12/2001

http://www.forschung-und-lehre.de/index.html

Hubert Hüppe MdB

Themen, die alle angehen, müssen öffentlich und demokratisch legitimiert entschieden werden

Die aktuellen bioethischen Streitfälle - wie Präimplantationsdiagnostik, Verwertung menschlicher Embryonen zur Stammzellenforschung, "therapeutisches" Klonen - stellen eine grundsätzliche Anfrage an das Menschenbild dar, das unsere Gesellschaft trägt.

Selbst wer bezweifelt, daß menschliche Embryonen derselbe Schutz der Menschwürde zusteht wie geborenen Menschen, hat gute Gründe, Embryonen diesen Schutz zuzusprechen - und zwar im Interesse der Achtung der Menschenwürde an sich, und damit letztlich in seinem eigenen Interesse. Es geht nicht nur um die Frage, ob dem Embryo, der zugunsten der Forschung oder zur Vermeidung eines Lebens mit Behinderung getötet werden soll, ein Abwehrrecht im Sinne eines Grundrechts zusteht. Vielmehr geht es um die viel weiter reichende und ganz grundsätzliche Frage, ob es einem Staat, der die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen als oberstes Leitprinzip allen Handelns hat, erlaubt sein kann, mit menschlichem Leben so wie mit einem beliebigen anderen Gut zu verfahren. Die vorliegende Fragestellung lautet also nicht nur, was dem Embryo als einem menschlichen Lebewesen angetan wird, sondern was dem Menschen an sich - also jedem von uns - angetan wird.

Weil wir eine demokratisch organisierte Gesellschaft mit gewählten Parlamenten sind, sind diese der Ort, wo entschieden werden muß - dies natürlich nach Einholung von Sachverstand, nach sachlicher Diskussion und Erwägung der politisch möglichen Handlungsoptionen.

Der Deutsche Bundestag hat im Frühjahr 2000 eine eigene Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" eingesetzt, weil er die Brisanz dieser Fragen erkannt hatte. Diesem besonderen Ausschuss gehören Abgeordnete aller Fraktionen und externe Sachverständige an, die sich in Anhörungen, themengruppenspezifischen Beratungen und vielen Sitzungen des Plenums der Enquete, auch unter Beteiligung der Öffentlichkeit, intensiv mit den Fragestellungen ihres vom Bundestag erteilten Arbeitsauftrages befassen. Ihre Ergebnisse wird die Enquete in einem Bericht niederlegen, der im Bundestag noch in dieser Legislaturperiode beraten wird. Wegen der besonderen Eilbedürftigkeit einzelner Themen hat sich die Enquete sogar einem besonderen Zeitdruck unterworfen und im Vorgriff auf ihren für Frühjahr 2002 geplanten Bericht Teilberichte erarbeitet, die dem Parlament vorab übergeben werden.

Niemand kann also behaupten, das gewählte Parlament habe seine Pflichten versäumt oder nehme sich ungebührlich viel Zeit. Das Gegenteil ist der Fall.

Wozu also soll die Installation eines Gremiums dienen, das die gleiche Problematik parlallel behandelt und Empfehlungen ausspricht, und wodurch erhielte dieses Gremium seine Legitimität?

"Ich bin dagegen, ethische Themen, die uns alle angehen, an ein Gremium von besonders klugen und moralischen Menschen zu delegieren". So hatte Kanzler Gerhard Schröder noch im Januar 2001 dem Vorschlag, einen Ethikrat einzurichten, eine süffisante Abfuhr erteilt. Wobei festzuhalten ist, daß "besonders kluge und moralische Menschen" nicht unbedingt die schlechtesten Berater und reinen Interessenvertretern jedenfalls vorzuziehen wären.

Bereits kurz darauf klang das völlig anders, als derselbe Bundeskanzler Schröder einen "Deutschen Ethikrat beim Bundeskanzler" ankündigte. Unbestritten ist, daß es dem Kanzler freisteht, sich nach Gutdünken und nach beliebigen Kriterien Beratergremien zu berufen. Welche Legitimation aber hat ein "Nationaler Ethikrat", der vom Kanzler persönlich zusammengestellt ist? Jedenfalls keine, die der demokratischen Legitimation des gewählten Parlamentes auch nur annähernd gleichzustellen wäre. Deshalb ist bereits der Name "Nationaler Ethikrat" eine Anmaßung.

Damit ist der "Nationale Ethikrat" ein Erfüllungsgehilfe politischer Ziele des Kanzlers - in Konkurrenz zum Parlament und seiner Enquete-Kommission, deren erwartete Ergebnisse nicht in des Kanzlers Konzept zu passen scheinen und die unter Zeit- und Meinungsdruck gesetzt werden sollen.

Was immer dieser Rat zu den anstehenden bioethischen Fragen sagen wird, ist unter diesen Voraussetzungen zu gewichten. Ein demokratisch legitimiertes Votum wird es nie sein. Auch deshalb kann und darf sich der Bundestag die Entscheidung nicht aus der Hand nehmen lassen.

Hubert Hüppe, (MdB/CDU) stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin"

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