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Berlin, 11.03.2002

Anhörung zum Stammzellengesetz zeigt Unklarheiten und Mängel

Anläßlich der laufenden Anhörung zum Stammzellengesetz erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:

Die laufende Anhörung hat zu Fragen der Anwendung in Medizin und Forschung sowie der Ethik deutliche Unklarheiten und Mängel des Gesetzentwurfes aufgezeigt.

So besteht schon in der Definition der "embryonalen Stammzellen" verbreitete Unklarheit. Laut Gesetzentwurf sind embryonale Stammzellen sowohl die einem Embryo entnommenen pluripotenten Stammzellen als auch die Stammzellen aus kultivierten Stammzelllinien. Der Vorsitzende der Max-Planck-Gesellschaft, Professor Gruss, vertritt dagegen die Meinung, von "embryonalen Stammzellen" sei erst dann zu sprechen, wenn diese sich in Kultur befinden.

Einige Vertreter der Wissenschaft sehen das geplante Gesetz als für eine übergangszeit akzeptable Lösung an. Dies unterstreicht Befürchtungen, dass aufgrund wissenschaftlich-technischer Fortschritte und bei Verfübarkeit modernerer Stammzelllinien bald Forderungen nach weiteren Lockerungen aufkommen könnten.

Die Mehrheit der stellungnehmenden Ethiker bezweifelten, dass die einseitig mit Forschern überbesetzte Ethikkommisssion einen ausreichenden Schutz vor Mißbrauch darstellt. Außerdem wäre die Bezeichnung "Prüf-Kommission" zutreffender, da der Gesetzentwurf der Kommission ohnehin nur die Prüfung der Importvoraussetzungen, weniger der ethischen Aspekte, zuweise.

Vielfach wurden die Abweichungen des Gesetzentwurfes vom Beschluß des Bundestages vom 30. Januar 2002 deutlich. Der Gesetzentwurf regelt nicht abschließend die Streitfrage der Embryonenforschung in Deutschland, vielmehr öffnet er die Tür zu weiterem. Sollte es bei dem jetzt vorliegenden Entwurf bleiben, würde aus dem am 30. Januar 2002 vom Bundestag beschlossenen grundsätzlichen Verbot des Imports mit begrenzten Ausnahmen ein Importgesetz, bei dem das Verbot die Ausnahme würde.

Angesichts der Kritik an den Unstimmigkeiten des Entwurfes kann vor der erklärten Absicht des Forschungsausschusses, bereits in der übernächsten Sitzungswoche (am 17. April) die Beratungen abzuschließen, nur nachdrücklich gewarnt werden.

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