Berlin, 6. November 2003
Verbot der "teilweise-Geburt"-Abtreibung in USA positives Signal
Anläßlich der Unterzeichnung eines Gesetzes zum Verbot einer Abtreibungsmethode durch den US-Präsidenten erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Der US-Präsident hat den "Partial-Birth Abortion Ban Act" unterzeichnet. Das gesetzliche Verbot dieser besonders grausamen Abtreibungsmethode ist auch für Deutschland ein Signal zum Handeln, vor allem bei den Spätabtreibungen.
Bei der "partial-birth abortion" wird eine teilweise Geburt eingeleitet, doch wird dem Kind - noch während es sich im Geburtskanal befindet - das Gehirn abgesaugt. Die besondere Grausamkeit dieses Vorgehens führte zu jahrelangen politischen Auseinandersetzungen zwischen Abtreibungsbefürwortern und Gegnern in USA, die nun durch Inkrafttreten eines gesetzlichen Verbots beendet sind.
In Deutschland finden seit der Reform des § 218 von 1995 Spätabtreibungen - vor allem nach pränataler Diagnostik - statt, die unter der "medizinischen Indikation" keiner Befristung unterliegen. Teilweise überlebten Kinder ihre Abtreibung, der bekannteste Fall ist Tim aus Oldenburg, der im Juli schulpflichtig wurde.
Dem Bundestag liegt ein Antrag der CDU/CSU "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" vor, der wenigstens in diesem besonders unerträglichen Bereich gesetzliche Einschränkungen herbeiführen soll, die Bundesärztekammer und der Fauenärzteverband schon seit langem fordern. Das Beispiel der USA zeigt, dass dies nicht unmöglich ist.