Berlin, 19. November 2003
Keine EU-Gelder für verbrauchende Embryonenforschung
Anläßlich des heutigen Beschlusses des Europaparlaments zur EU-Finanzierung von Forschungsvorhaben, bei denen menschliche Embryonen getötet werden, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:
Der heutige Beschluss des Europaparlaments zur EU-Förderung von Embryonenforschung ist ein bioethischer Tiefpunkt für Europa.
Von den deutschen Europaabgeordneten haben vor allem die SPD-Abgeordneten mit ihrer Zerrissenheit dazu beigetragen, während CDU, Grüne und sogar die PDS in ihrer übergroßen Mehrheit dagegen votierten.
Die Bundesregierung ist jetzt aufgerufen, sich bei der anstehenden Entscheidung im Ministerrat an den Beschluss des Bundestages vom 16. Oktober zu halten. Mit dem fraktionsübergreifenden Antrag "Forschungsförderung der Europäischen Union unter Respektierung ethischer und verfassungsmäßiger Prinzipien der Mitgliedsstaaten" (Drs. 15/1310) hat das deutsche Parlament zum Ausdruck gebracht, dass die gemeinsame europäische Forschungsförderung dort ihre Grenze findet, wo Strafrecht und Verfassungsgrundsätze von Mitgliedsstaaten berührt sind.
Die Tötung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken aus EU-Mitteln zu finanzieren - mittelbar auch aus deutschen Steuergeldern - kann keine europäische Gemeinschaftsaufgabe sein.
Es ist zu hoffen, dass die Bundesregierung dieser Beschlusslage des Bundestages folgt und nicht wieder ein ähnliches Debakel wie bei der UN-Klonkonvention in New York verursacht.