Berlin, den 16.04.2002
Änderungsanträge zum Entwurf Stammzellengesetz
Heute habe ich einige Änderungsanträge zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen (Stammzellengesetz - SZG), Bundestags-Drucksache 14/8394, beim mitberatenden Gesundheitsausschuß (dem ich als ordentliches Mitglied angehöre) sowie gemäß § 71 Abs 2 der Geschäftsordnung des Bundestages beim federführenden Forschungsausschuß (dem ich nicht als Mitglied angehöre) eingereicht.
Die grundlegende Motivation für mein heutiges Vorgehen - ungeachtet meiner grundsätzlichen Ablehnung jeden Importes - ist:
Wenn schon überhaupt der Weg des begrenzten Importes beschritten wird (und nicht zu verhindern ist) und der Zweck des Gesetzes sein soll, den Import embryonaler Stammzellen zu reglementieren und jedenfalls keine deutschen Impulse für verbrauchende ausländische Embryonenerzeugung und -verwertung zu geben, so muß das Stammzellgesetz diesem Ziel bestmöglich zur Geltung verhelfen.
Daher müssen an allen Stellen des Gesetzentwurfes - wie etwa in der Diktion (man denke an die Parallelwertung in der Laiensphäre), den verwaltungsrechtlichen Vorschriften, der Transparenz und demokratischen Legitimation der Zentralen Ethik-Kommission (der eine zentrale Rolle zur Legitimation des Importes in ethischer Hinsicht zukommt) und den Straf- und Bußgeldvorschriften - dem übergeordneten Ziel des Gesetzes bestmöglich dienende Regelungen getroffen werden.
Die Anträge stelle ich Ihnen folgend in jeweils zwei Formaten zur Verfügung:
