Berlin, 27. April 2006
Urteil des OLG München begrüßenswert: Kein Schadensersatz wegen unterlassener Sterbehilfe
Anlässlich der Abweisung der Schadenersatz-Klage von Eltern eines Wachkoma-Patienten durch das OLG München erklärt der Gesundheitspolitiker und Beauftragte der CDU/CSU-Bundetagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe:
Die Abweisung der Schadenersatz-Klage von Eltern eines Wachkoma-Patienten gegen das Pflegeheim ist zu begrüßen. Es ist absurd, dem Pflegeheim vorzuwerfen, durch zu gute Pflege den Tod des Mannes verhindert zu haben.
Der ganze Fall ist ohnehin merkwürdig. Denn während der vorangegangen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Lebzeiten des Patienten hatte die Klägerseite darauf bestanden, den Patienten in der Einrichtung zu lassen, obwohl das Heim die sofortige Beendigung des Pflegevertrages angeboten hatte. Stattdessen wurde versucht, durch eine Musterklage das Personal zu zwingen, gegen seine ethische Überzeugung Hilfe zum Sterben zu leisten.
Hätte die jetzt abgewiesene Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld Erfolg gehabt, so hätte sich eine unerträgliche Situation für Pflegeheime in ganz Deutschland ergeben: Pflegerinnen und Pfleger würden unter dem Damoklesschwert finanziellen Schadenersatzes stehen, wenn sie einen nicht mehr einwilligungsfähigen Patienten weiter am Leben erhalten, dessen Betreuer die Beendigung von Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr verlangen.
Nicht zuletzt hält die Entscheidung des OLG München eine bedrohliche Tür geschlossen. Der Rechtsstaat hat Pflegebedürftige auch vor Interessen von Angehörigen zu schützen, die etwa an der Schonung eines erwarteten Erbes interessiert sind.
Pflegerinnen und Pfleger üben einen Beruf mit hohem ethischen Anspruch aus. Sie dürfen nicht gegen ihr Gewissen durch betreuende Angehörige zur Mitwirkung am Tod eines Patienten gezwungen werden.
