Berlin, 02. Dezember 2002
Menschen mit Behinderungen sind gleichberechtigte Partner
Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 03.12.2002 erklärt der Behindertenbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hubert Hüppe MdB:
Die Integration von Menschen mit körperlicher wie geistiger Behinderung bleibt weiter eine wichtige Aufgabe der Politik. Dies gilt nicht nur für Schule, Ausbildung und Arbeitswelt, sondern für den gesamten Bereich des gesellschaftlichen Lebens.
Angesichts des momentanen Umbaus des Sozialstaates gewinnt das Motto des im Jahre 2003 stattfindenden Europäischen Jahres für Menschen mit Behinderungen "Nichts über uns ohne uns" große Bedeutung.
Es muß erreicht werden, dass Menschen mit Behinderungen bei allen Reformgesetzen, von denen sie berührt sind, auch gehört, beteiligt und ihre Interessen berücksichtigt werden. Benachteiligung und Diskriminierung darf nicht dadurch Vorschub geleistet werden, indem man sie außen vor läßt.
Dies gilt insbesondere für die geplanten Reformen im Gesundheitswesen. So muß etwa sichergestellt werden, dass beim Krankenhaus-Vergütungssystem durch Fallpauschalen der notwendige erhöhte Aufwand gerade für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung besonders berücksichtigt und eine verfrühte Entlassung verhindert wird.
Auch wenn die Verabschiedung des SGB IX und des Gleichstellungsgesetzes ein politischer Fortschritt ist, so ist die Förderung und Integration von Menschen mit Behinderungen keinesfalls abgeschlossen. Es genügt nicht, Antidiskriminierung und Barrierefreiheit gesetzlich vorzuschreiben, sondern sie müssen auch in der Praxis umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für die Leistungsgesetze. Hierbei muß in der Praxis mehr darauf geachtet werden, was für den einzelnen unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation die beste Lösung ist.
Auch im gesetzlichen Bereich ist noch nicht alles getan. Dabei stehen zwei wichtige Gesetzesvorhaben im Vordergrund: So bleibt ein eigenständiges Leistungsgesetz außerhalb der Sozialhilfe eine wichtige Forderung der CDU/CSU. Außerdem brauchen wir ein Antidiskriminierungsgesetz, das Benachteiligung im zivilen Bereich verhindert.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die aktuelle bioethische Debatte. Die Entwicklungen im Bereich der Pränatal- und Präimplantationsdiagnostik und der künstlichen Befruchtung schaffen das Wunschbild vom perfekten Menschen. Dies leistet einer Haltung Vorschub, die den nicht der Norm entsprechenden Menschen an den Rand unserer Gesellschaft drängt. Eine Rechtsprechung, die die Existenz eines Kindes mit Behinderung als Schadensquelle ansieht, weil es nicht rechtzeitig abgetrieben wurde, fördert eine Selektionsmentalität und ist nicht hinnehmbar. Weitere Gefahren drohen durch die beginnende Euthanasiediskussion.
Auch in der Bioethik gilt es, die Beteiligung von Betroffenen sicherzustellen, damit nicht - wie z. B. im sogenannten "Nationalen Ethikrat" - nur Wissenschaftler, Kirchen- und Wirtschaftsvertreter solche Entwicklungen begutachen und entscheiden.
Sichergestellt werden muß, dass die Menschenwürde jedes Menschen, unabhängig von seiner Behinderung, weder mit gesellschaftlichen noch mit Forschungsinteressen abwägbar ist.
