Berlin, 18.12.2002
Kein Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderungen geplant?
Hubert Hüppe MdB, Beauftragter für die Belange der Menschen mit Behinderungen, erklärt zur Aussage der Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung, Ulla Schmidt, anlässlich der Befragung der Bundesregierung am 18.12.2002 zum Thema "Die Politik der Bundesregierung für behinderte Menschen - Mehr Selbstbestimmung und Teilhabe":
Wenig Hoffnung können sich Menschen mit Behinderungen auf die Einführung eines eigenständigen Leistungsgesetzes machen. Die Bundesministerin für Gesundheit und soziale Sicherung, Ulla Schmidt, antwortete heute nachmittag während der Regierungsbefragung im Plenum des Bundestages auf die Frage nach der Einführung eines eigenständigen Leistungsgesetzes ausweichend.
Die Reform der Sozialhilfe, so Ulla Schmidt, stehe im Vordergrund - man müsse sehen, was am Ende dabei herauskommt.
Diese Aussage lässt darauf schließen, dass die Regierungskoalition nicht darin interessiert ist, ein dringend notwendiges Leistungsgesetz zu schaffen, das die derzeitige Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen im Sozialhilferecht ablöst und einheitliche Leistungen unabhängig vom Vermögen und Einkommen der Betroffenen oder ihrer Eltern gewährt.
Somit werden zum Beispiel auch in Zukunft Eltern behinderter Kinder davon bedroht bleiben, Sozialhilfe beantragen zu müssen.
Es darf nicht sein, dass Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige in dieser Weise zusätzlich belastet werden. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich weiter dafür einsetzen, dass neben der notwendigen Sozialhilfereform auch ein eigenständiges Leistungsgesetz geschaffen wird.
