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Berlin, den 25.06.2003

Röttgen/Hüppe: Rot/Grün lehnt Initiative der Union zur Beendigung der Diskriminierung behinderter Menschen im Strafrecht ab

Anlässlich der heutigen Beschlussfassung des Rechtsausschusses über die Gesetzentwürfe der CDU/CSU-Fraktion und der Koalitionsfraktionen zum Sexualstrafrecht erklären der rechtspolitische Sprecher, Dr. Norbert Röttgen MdB, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die CDU/CSU-Fraktion hat heute im Rechtsausschuss einen Antrag vorgelegt, nach dem auch der sexuelle Missbrauch widerstandsunfähiger Personen als Verbrechen eingestuft werden soll.

Niemand wird ernsthaft bezweifeln, dass Vergewaltigung zu Recht als Verbrechen angesehen wird. Auf großes Unverständnis stößt, dass das Strafrecht den sexuellen Missbrauch von Menschen, die sich wegen einer geistigen oder körperlichen Behinderung nicht wehren können, nur als Vergehen ansieht. Diese Diskrepanz stellt eine Diskriminierung behinderter Menschen dar, der die CDU/CSU-Fraktion heute ein Ende setzen wollte. Unser Ziel ist es, auch diese Form des sexuellen Missbrauchs im Interesse der Behinderten und in Übereinstimmung mit den Betroffenenverbänden endlich als Verbrechen einzustufen. SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben dies aus systematischen Erwägungen abgelehnt und damit das notwendige Signal an die Täter nicht gesetzt. Es ist nicht absehbar, ob sich unter der amtierenden Regierung nochmals die Chance bietet, diese strafrechtliche Diskriminierung behinderter Menschen zu beenden.

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