Berlin, 13. November 2003
Vernichtende Kritik der Behindertenverbände an Gesetzesentwurf von Rot/Grün zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
Zur gestrigen öffentlichen Anhörung der Vertreter der Sozial- und Behindertenverbände bezüglich des Gesetzentwurfes zum Sozialgesetzbuch IX zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen erklärt der Beauftragte der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Auf vielseitige Kritik der eingeladenen Verbände traf der Gesetzentwurf der Regierungskoalition zu den geplanten Änderungen des SGB IX in seiner vorliegenden Form bei der gestrigen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit und soziale Sicherung.
Einhellig äußerten die Verbandsvertreter Zweifel an der Umsetzbarkeit der bisherigen Regelungen nach dem überarbeiteten Gesetzentwurf von Rot/Grün zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.
Kernpunkt der Kritik von Behinderten- und Arbeitnehmervertretern waren die Regelungen zur Finanzierung der Werkstätten für behinderte Menschen. Die vorgesehene Frist für die Leistungserbringung von drei Monaten im Eingangsverfahren bzw. zwei Jahren in der beruflichen Bildung, die im Referentenentwurf noch vorgesehen waren, ist jetzt ersatzlos gestrichen. Diese allerdings ist unverzichtbar, um den Voraussetzungen gerade jener Menschen Rechnung zu tragen, die durch eine Behinderung in ihrer Schnelligkeit eingeschränkt sind, bemängelten die Fachvertreter. Dies schaffe wiederum Unsicherheit bei den Betroffenen und Trägern der Maßnahmen.
Auf Unverständnis insbesondere der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretung des Bundes und der Länder (AGSVBL) stößt zudem die mangelhafte Festschreibung von Kompetenzen und Rechten der Schwerbehindertenvertretungen. Wenn für sie weder ein Anhörungs- und Informationsrecht, noch eine Sanktionierung des Arbeitgebers bei ihrer Missachtung im Gesetz festgelegt sei, würde die Arbeit des Gremiums nicht nur bedeutungslos, sondern es fehle ihr auch an Attraktivität, um weitere Vertreter gewinnen zu können.
Bemängelt wird auch die Zustimmungsfiktion der Integrationsämter zu anstehenden Kündigungen. In der Praxis bleibt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin eine einseitige Entscheidung des Arbeitgebers. Das Einspruchsverfahren sei mühsam und werde nur in den seltensten Fällen von den Betroffenen erfolgreich beschritten, berichtete der Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Mehrheitlich wurde die endgültige Absenkung der Pflichtquote zur Beschäftigung von Schwerbehinderten von 6 auf 5% begrüßt. Allerdings wurde gefordert, zu prüfen, ob dies wirklich zu mehr Beschäftigung von Schwerbehinderten führt.
Damit Unternehmen, die mindestens 40% schwerbehinderter Menschen beschäftigen, steuerliche Vorteile zugestanden bekommen, wird gefordert, dass diese Integrationsprojekte als gemeinnützige Einrichtungen anerkannt werden.
Insgesamt wurde beklagt, dass die vorgesehenen Gesetzesänderungen zum Teil unnötige Bürokratisierung hervorrufen.
Die CDU/CSU ist zu wirksamen gesetzlichen Verbesserungen der Lage schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt bereit. Doch der jetzige Entwurf würde das Ziel verfehlen, die Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen tatsächlich zu fördern. Es ist daher Aufgabe der Bundesregierung und der Koalition, ihren Entwurf deutlich nachzubessern.
