Berlin, 16. Januar 2004
Rede im Plenum des Deutschen Bundestags zum "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen"
Herr Präsident, meine Damen und Herren,
vor sechs Wochen endete das "Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen". Ein Jahr lang haben tausende von Menschen auf kreative Weise in zahlreichen Veranstaltungen auf ihre Situation aufmerksam gemacht. Unter dem Motto "Nichts über uns ohne uns" haben sie sich für Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung eingesetzt. Ihr Engagement und eine erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit haben sicher eine positive Bewußtseinsänderung angestoßen. Dennoch bleibt der traurige Beigeschmack, dass auf der Habenseite nicht viel zu verbuchen ist. Für Deutschland muss man eine recht ernüchternde Bilanz ziehen, denn für viele Menschen mit Behinderung hat sich die Situation sogar verschlechtert.
Dabei sind wir uns im Ziel doch eigentlich einig: wir wollen eine Gesellschaft, wo auch Menschen mit Beeinträchtigungen gleichberechtigt am Alltagsleben teilnehmen können. Jede und jeder von uns will doch im Leben seine Frau oder seinen Mann stehen, seinen Lebensunterhalt selbst verdienen statt von Fürsorge abzuhängen, seine Begabungen so gut es geht auch im Beruf verwirklichen, Anerkennung für seine Leistung bekommen und am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Beruf und Beschäftigung sind wichtige Elemente, die Menschen mit Behinderung Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung ermöglichen.
Deshalb ist es so bedauerlich, dass die Bundesregierung positive und entscheidende Punkte aus dem Referentenentwurf zurückgezogen hat und nicht bereit war, auf die Änderungsvorschläge der CDU/CSU-Fraktion einzugehen. Es ist bedauerlich, dass sich die Aufbruchstimmung des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen im Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht mehr wiederfindet. Wo zeigt sich denn die Bereitschaft der Bundesregierung, zu einer tatsächlichen Verbesserung der Situation behinderter Menschen auf dem Arbeitsmarkt beizutragen?
Die Bundesregierung hat ihrem Gesetzentwurf einen viel versprechenden Titel gegeben: "Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen". Dieser Überschrift wird, wenn man genau hinschaut, der Inhalt nicht gerecht. Angemessener wäre es, den Entwurf mit "Änderungen zum SGB IX" zu betiteln. Unsere Zusage gilt weiterhin: die CDU/CSU ist zur fraktionsübergreifenden Zusammenarbeit bereit, wenn es darum geht, die Integration behinderter Menschen wirksam zu fördern und nachhaltige Verbesserungen zu schaffen. Wir haben das bei der Verabschiedung des SGB IX und beim Gleichstellungsgesetz bewiesen. Im vorliegenden Gesetzentwurf sind solche Verbesserungen für behinderte Menschen aber nicht zu sehen!
Meine Damen und Herren, im Juni 2003 hat die Bundesregierung ihren Bericht zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter vorgelegt - und sie hatte viel Lob für sich selbst übrig. Angesichts des desolaten Zustands des Arbeitsmarktes und angesichts der noch ungünstigeren Situation für Behinderte war so viel Lob unangemessen. Dennoch ist der Bericht zur Beschäftigungssituation Schwerbehinderter nötig, und es wäre wünschenswert, dass der nächste Bericht nicht erst im Jahr 2007 kommt, sondern regelmäßig alle zwei Jahre.
Der Bericht schildert, wie sich die Zahl schwerbehinderter Arbeitsloser nach der Kampagne "50 000 Jobs für Schwerbehinderte" zwischen Oktober 1999 und Oktober 2002 verringert hat. Aber wenn dies hauptsächlich auf vermehrten Abgängen in die Frühverrentung beruht, dann kann ich das nicht als nachhaltigen Erfolg anerkennen. Sehen wir und die Zahlen für Dezember 2003 an, dann wird deutlich, dass es dringenden Anlaß zum Handeln, aber keinen Grund zur Entwarnung gibt: Im Dezember hatten wir im Bundesgebiet 168.951 Schwerbehinderte, die arbeitslos gemeldet waren. Das sind fast 13 000 Personen mehr als Ende 2002. Das ist ein Zuwachs von 8,1 % allein im Lauf des letzten Jahres - von einer verbesserten Situation kann also wahrlich nicht die Rede sein. Auch wir haben Anfang des letzten Jahres der Absenkung der Pflichtquote zugestimmt - aber nicht, weil wir glauben, dass damit mehr Arbeitsplätze für behinderte Menschen geschaffen würden, so schön das ja wäre. Der eigentliche Grund ist die allgemeine Situation auf dem Arbeitsmarkt, in der den Betrieben schlichtweg keine höhere Quote zugemutet werden kann - so ehrlich muss man schon sein. Aber ich frage mich: Wenn die Bundesregierung der Auffassung ist, dass eine abgesenkte Pflichtquote letztendlich zu mehr und nicht weniger Beschäftigung führt - wieso glaubt die SPD dann jetzt plötzlich, über die Neueinführung einer Ausbildungspflichtabgabe mehr Ausbildungsplätze schaffen zu können?
Ich möchte an dieser Stelle nicht die Probleme verkennen - wir alle wissen, dass es bei der derzeitigen Wirtschaftslage für niemanden einfach ist, Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Ich danke daher ausdrücklich denen in den Unternehmen, Gewerkschaften und Verbänden, die einen Beitrag geleistet haben, dass sich die wirtschaftlichen Sparzwänge nicht noch schlimmer zu Ungunsten der Behinderten ausgewirkt haben. Wer aber Mißstände verhindern will, muß wenigstens bereit sein, die Realität wahrzunehmen.
Der vorliegende Gesetzentwurf wird die Zielsetzung, die Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu verbessern, nicht erreichen. Zwar gibt es im Gesetzentwurf sinnvolle Ansätze, das möchte ich an dieser Stelle auch gar nicht verschweigen. Aber meistens handelt es sich mehr um Soll- und Kann-Vorschriften oder Verfahrensänderungen, die sich einfach aus der Umsetzung des SGB IX ergeben.
Ich möchte auch positiv hervorheben, dass auf Drängen des Bundesrates der Kündigungsschutzmißbrauch eingeschränkt wird. Es geht um Personen, die einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung gestellt haben, obwohl sie wissen, dass dieser Antrag keinen Erfolg haben wird. Dass dies unterbunden wird, entlastet zum einen die Betriebe. Zum anderen stellt es sicher, dass sinnvolle Schutzregelungen auch denen vorbehalten bleiben, die auf sie angewiesen sind. Sonderregeln dürfen nicht dazu führen, dass einzelne auf Kosten der behinderten Menschen deren besonderen Kündigungsschutz in Verruf bringen. Damit keine Missverständnisse aufkommen: ich möchte mich ganz klar gegen die Diskussion aussprechen, ob der Kündigungsschutz als solcher aufgehoben werden soll. Zwar sehen ihn viele als Einstellungshindernis an - aber ich möchte doch daran erinnern, dass sehr viele Menschen während des Erwerbslebens erst schwerbehindert werden.
An zwei konkreten Punkten möchte ich besonders darlegen, warum wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden:
Wir hatten gefordert, dass die Leistungsdauer im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen endlich eindeutig und ohne Ausnahmen festgeschrieben wird. Es gab diese sinnvollen Vorschläge im Referentenentwurf - deswegen haben wir ursprünglich gedacht, dass wir zustimmen könnten. Völlig unverständlich ist uns nun, dass Rot-Grün sie wieder gestrichen hat. Zwar sind die Formulierungen offensichtlich durch den Druck der Union und des Bundesrates nachgebessert worden. Aber trotzdem sind die Regelungen nicht ausreichend und es bleibt weiter Unsicherheit. Alle Beteiligten in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen müssen wissen, wie lange der Zeitraum für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich gesichert ist. Wir haben in der Anhörung im Gesundheitsausschuss im November von fast allen Sachverständigen gehört, dass die unklare Regelung zu zahlreichen Streitigkeiten geführt hat. Nur wenn der Zeitraum eindeutig gesichert ist, können Ausbildungs-Konzepte umgesetzt werden, die an individuellen Fördermöglichkeiten und Fähigkeiten ausgerichtet sind. Ich will ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Maßnahmen keinerlei Mehrkosten nach sich ziehen würden, sondern höchstens eine Belastungsverlagerung von der Bundesagentur für Arbeit auf andere Träger, vor allem im Berufsbildungsbereich. Durch die jetzige Regelung, die den Finanzierungszeitraum nicht unmißverständlich festschreibt, bleibt es bei dem bürokratischen Aufwand. Zudem könnten durch eine eindeutige Festschreibung langwierige Rechtsverfahren vermieden werden, die ja auch Kosten verursachen.
Ein weiteres Problem, das den Gesetzentwurf für uns untragbar macht, ist die ebenfalls zurückgenommene Regelug zum Anhörungsrecht der Schwerbehindertenvertretung. Auch hier waren wir nach dem Referentenentwurf noch guter Hoffnung auf eine wirksame Verbesserung des geltenden Rechts. Aber die Bundesregierung hat uns mit ihrem überarbeiteten Entwurf enttäuscht. Um das hier noch mal ganz deutlich zu sagen: es geht nicht um Mitbestimmung, diese soll selbstverständlich dem Betriebsrat vorbehalten bleiben, und das haben auch die Verbände selbst in der Anhörung ganz deutlich so formuliert. Aber: wie soll denn die Schwerbehindertenvertretung effektiv arbeiten, wenn sie ihr Recht auf Anhörung und Information nicht wirksam durchsetzen kann? Es leuchtet doch allen ein, dass eine solche Vertretung wenig Sinn macht, wenn sie nicht so rechtzeitig informiert wird, dass sie ihr Wissen überhaupt in den Entscheidungsprozess einbringen kann. Die CDU/CSU-Fraktion hält an ihrer Forderung fest, dass Entscheidungen des Arbeitgebers, die schwerbehinderte Mitarbeiter betreffen, ungültig sind, wenn ihre Vertretung nicht vorher angehört worden ist. Nur so kann die Schwerbehindertenvertretung überhaupt eine aktive Rolle bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit behinderter Menschen übernehmen, und nur so bleibt sie attraktiv genug, um überhaupt genügend freiwillige Mitarbeiter zu finden. Durch eine simple Erhöhung des Bußgeldes, wie sie jetzt vorgesehen ist, wird sich faktisch nicht viel ändern. Hier wäre die Gelegenheit gewesen, ohne zusätzliche Kosten ein wichtiges Signal zu setzen. Die Bundesregierung hat diese Chance vertan.
Meine Kollegin Antje Blumenthal wird die besonders prekäre Situation der Jugendlichen noch gesondert darstellen. Die Bundesregierung hat in ihrem Bericht ja selbst den dringenden Handlungsbedarf bei der Schaffung von Ausbildungsplätzen angesprochen.
Es ist mit § 72 Absatz 2 Satz 2 SGB IX eine Regelung vorgesehen, dass Arbeitgeber ab hundert Arbeitsplätzen wenigstens fünf Prozent ihrer Stellen zur beruflichen Ausbildung mit behinderten und schwerbehinderten Menschen besetzen sollen. Schon jetzt steht im Gesetz, dass bei den Ausbildungsplätzen Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt werden sollen. Was wird dann diese "Soll-Vorschrift" ohne Sanktionen mehr bringen? Das ist Gesetzeslyrik, die in der Praxis nichts bewirkt, das haben wir ja an der mangelnden Umsetzung der schon bestehenden gesetzlichen Vorgabe gesehen.
Ich darf aber noch einen Punkt zu bedenken geben: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden den Betrieben neue Möglichkeiten der Mehrfachanrechnungen ermöglicht. Auch wird der Kreis der anrechenbaren Personen erweitert. Damit und mit der niedrigeren Pflichtquote müssen Betriebe künftig weniger abführen. Zudem sollen diese gesunkenen Einnahmen dann noch für neue Aufgaben verwendet werden. Es muss also noch weit stärker als bisher darauf geachtet werden, dass Aufgaben, die bislang durch diese Einnahmen finanziert wurden, weiter gesichert bleiben. Es darf nicht zu Einsparungen bei Maßnahmen kommen, die sich zu Lasten der Behinderten auswirken würden.
Meine Damen und Herren, langfristig kann das Ziel der Wiedereingliederung und Sicherung der Beschäftigung von behinderten und schwerbehinderten Menschen nur erreicht werden, wenn die wirtschaftliche Situation in Deutschland nachhaltig verbessert wird. Nur so können auch Menschen, die machmal auch weniger leistungsfähig sind, wieder Chancen auf dem Arbeitsmarkt bekommen. Und nur so kann ihre vollständige Teilhabe und selbständiges Leben aus eigener Kraft gesichert werden.
Abschließend möchte ich daran erinnern, dass Integration ja nicht erst mit dem Eintritt ins Arbeitsleben beginnt. Schon weit früher - in Kindergarten und Schule - können Barrieren im Kopf am besten abgebaut werden. Wenn man gemeinsam lebt und lernt, schwinden die Vorurteile und es wird erkannt, zu welchen Leistungen Menschen mit Behinderung fähig sind.
