Berlin, den 04.03.2004
Barrierefreiheit im Internet noch nicht umgesetzt
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Union zum barrierefreien Internet erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Statistisch gesehen nutzen Menschen mit Behinderungen überdurchschnittlich oft das Internet. Dennoch stehen Menschen mit altersbedingten und körperlichen Einschränkungen dabei häufig vor unüberwindbaren Hindernissen, weil Internetangebote nicht barrierefrei sind.
Die Union hat in einer Kleinen Anfrage nachgehakt, wie weit die Umsetzung einer Verordnung (BITV) vom Juli 2002 ist, nach der bis spätestens Ende 2005 alle Internetauftritte der Bundesbehörden barrierefrei gestaltet sein müssen. Gerade Menschen mit eingeschränkter Mobilität können aufwendige Behördengänge erspart werden, wenn elektronische Serviceleistungen barrierefrei angeboten werden.
In ihrer Antwort bleibt die Bundesregierung pauschal und unkonkret. Zwar beruft sie sich darauf, dass Internetangebote, die sich speziell an Menschen mit Behinderungen richten, inzwischen barrierefrei sind. Es ist aber beklagenswert, dass es in anderen Internetauftritten der Bundesbehörden nach wie vor zu viele Seiten gibt, auf die kein barrierefreier Zugriff möglich ist. Zudem verweist die Regierung auf Schulungen, die sie für ihre Mitarbeiter durchführen lässt. Ob das aber zu Ergebnissen für den Umsetzungsprozess der Barrierefreiheit führt, bleibt ungenannt.
Als beispielhaft für das große Interesse kommerzieller Anbieter nennt die Regierung die Verleihung des BIENE-Awards für barrierefreie Internetseiten. Sie übersieht dabei, dass gerade dieser Wettbewerb unterstrichen hat, was alles noch zu tun bleibt: nur in einer der fünf ausgeschriebenen Wettbewerbskategorien wurde im Dezember der Höchstpreis, die "goldene Biene" verliehen. Der Bereich des "E-Commerce", des Handels im Internet, konnte gar nicht ausgezeichnet werden.
Obwohl die Regierung selbst erkennt, dass der Umsetzungsprozess weiter unterstützt werden muss, erachtet sie weitere Maßnahmen nicht für notwendig. Das ist beklagenswert. Wer es mit der Umsetzung der Barrierefreiheit ernst meint, muss dafür Sorge tragen, dass auch Anreize für gewerbliche Anbieter geschaffen werden, ihre Internetseiten barrierefrei zu gestalten.
