Berlin, 23. Juli 2004
Servicestellen für Rehabilitation - kaum bekannt und kaum genutzt
Anlässlich der Veröffentlichung des Forschungsberichts zur "Einrichtung und Arbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation" erklärt der Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Mit der Novellierung des Sozialgesetzbuchs Neun - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (SGB IX) im Jahr 2001 wurde die flächendeckende Einführung der Gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger beschlossen. Die wesentlichen Aufgaben der Servicestellen sind es, die komplizierten Zuständigkeiten der Rehabilitationsträger zu klären, während des Antragsverfahrens zwischen den Rehabilitationsträgern zu vermitteln, und die behinderten Antragsteller während des Verfahrens zu unterstützen.
Zwar ist die flächendeckende Einführung der Servicestellen weitgehend abgeschlossen, das Angebot ist aber kaum bekannt und wird demzufolge auch kaum genutzt. Das stellt der Forschungsbericht zur "Einrichtung und Arbeitsweise Gemeinsamer Servicestellen für Rehabilitation" fest, der vom Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik in Köln erarbeitet wurde. So gibt ein Viertel der Servicestellen an, dass ihr Angebot in der Region nicht gut bekannt ist, die Hälfte der Servicestellen nimmt einen geringen Beratungsbedarf wahr. Nur sehr wenige Menschen nutzen das Angebot - die Hälfte der Servicestellen zählten im Jahr 2003 nur bis zu 13 Beratungen, interessanterweise verweigerte rund ein Drittel der Servicestellen die Antwort, vermutlich wegen der geringen Inanspruchnahme.
Die Idee der Servicestellen ist zwar positiv, aber die Umsetzung ist in vielen Punkten schwach. Es ist klar, dass in Zeiten knapper Gelder mit den vorhandenen Ressourcen sorgsam umgegangen werden muss. Aus diesem Grund ist kein neues Personal für die Servicestellen eingestellt worden, die Mitarbeiter bei den Reha-Trägern bewältigen die Arbeit zusätzlich zu ihrem regulären Pensum. Die meisten Servicestellen sind keine eigenen Beratungsstellen, sondern funktionieren als "virtuelles Beratungsteam", das heißt es gibt lediglich Ansprechpartner bei den anderen Rehaträgern - in keiner einzigen Servicestelle sind die Mitarbeiter räumlich zusammengefasst.
Ein desaströser Zustand ist, dass bei über der Hälfte der Servicestellen keine tragfähigen Absprachen über die Arbeitsteilung und Koordination der Träger bestehen, und dass zudem bei weniger als der Hälfte der Rehabilitationsträger die Teammitglieder benannt wurden. Gerade bei virtueller Zusammenarbeit steht und fällt die Qualität der Arbeit mit solchen Absprachen. Das lässt ein nur halbherziges Engagement der Rehabilitationsträger erkennen, die den Servicestellen offenbar eine geringe Priorität zumessen. Es verwundert nicht, dass nur eine Minderheit der Mitarbeiter in den Servicestellen die Umsetzung als gelungen bezeichnet.
Deutliche Probleme gibt es bei der Barrierefreiheit der Servicestellen. Während die Situation für Mobilitätsbehinderte noch vergleichsweise gut ist - die Räumlichkeiten sind zu über 90 % barrierefrei zugänglich - hapert es erheblich im kommunikativen Bereich. Es fehlen häufig Orientierungssysteme und Kommunikationshilfen für Sehbehinderte und Blinde, auch die Bereitstellung von Gebärdensprachdolmetschern ist in zu vielen Servicestellen weder möglich noch geplant. Barrierefreiheit muss umfassend sein, darf nicht nur mobilitätseingeschränkte Menschen berücksichtigen - so ist es in den Durchführungshinweisen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) und im Bundesgleichstellungsgesetz festgeschrieben.
Die Vernachlässigung lässt sich auf das mangelnde Problembewusstsein bei den Mitarbeitern der Servicestellen zurückführen, die in der Mehrheit nichtbehindert sind, die Barrierefreiheit als gut bis sehr gut beurteilen, und deshalb auch keinen Handlungsbedarf erkennen.
Wird die Servicestelle in Anspruch genommen, erfüllt sie aber nach Ansicht der Mitarbeiter zumindest ihre wichtigsten Aufgaben: Die meisten sehen einen einfacheren Zugang zur Beratung, eine höhere Qualität der Beratung und kürzere Zeiten bei der Zuständigkeitsklärung als gewährleistet.
Mehr Zeit für Beratungen steht jedoch nicht zur Verfügung. Auch bei den Wartezeiten zwischen Maßnahmen sehen die meisten Mitarbeiter keine Verbesserung. Die im SGB IX beabsichtigte stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse behinderter Frauen und Kinder sehen die meisten nicht als verwirklicht an.
Die Wirkung der Servicestellen ist folglich sehr begrenzt: Nur wenige Betroffen finden den Weg in eine Servicestelle. Die Kernaufgaben erfüllen die Stellen, aber darüber hinaus können die hohen Erwartungen des SGB IX nach Leistungen "aus einer Hand" oder des Case Management, das eine ganzheitliche Beratung der Betroffenen will und sie in den Mittelpunkt der Aktivitäten stellt, nicht erfüllt werden.
Trotz der Knappheit der finanziellen Mittel gibt es jedoch Möglichkeiten, die zur Verfügung stehenden Ressourcen optimal auszunutzen und so die Beratungsqualität zu verbessern:
- Die Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation (BAR) hat bereits Rahmenempfehlungen und Durchführungshinweise bereitgestellt, die gute Vorschläge für die effektive Arbeit der Servicestellen liefern. Eine konsequente Umsetzung dieser Hinweise würde viele Probleme lösen.
- Koordination innerhalb der Servicestellen verbessern: Die Teammitglieder sollten eindeutig benannt werden, und regelmäßige Teamsitzungen sollten stattfinden.
- Umfassende Barrierefreiheit herstellen: Insbesondere Sehbehinderte und Blinde sowie Gehörlose stoßen auf erhebliche Probleme in den Servicestellen. Hier können die Fachverbände mit ihrem umfangreichen Wissen wertvolle Unterstützung leisten.
- Kostengünstige Öffentlichkeitsarbeit betreiben: Die Kontaktdaten der Servicestellen könnten auf den schon vorhandenen Webseiten aller Landkreise und kreisfreier Städte eingestellt werden.
