Berlin, 27. Juli 2004
Bundesministerium lenkt ein: Freifahrt für Behinderte bleibt!
Anlässlich des Rückziehers des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung bei den ursprünglich geplanten Einschnitten bei der Freifahrt-Regelung für behinderte Menschen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass die unentgeltliche Beförderung Behinderter im öffentlichen Verkehr in der bisherigen Form erhalten bleibt. Waren im Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung noch gravierende Einschnitte beim Geltungsbereich der Freifahrt-Regelung für behinderte Menschen vorgesehen, so nahm das Ministerium in einer gestrigen Erklärung Abstand von diesen Plänen. Es ist vielmehr eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten dahingehend notwendig, dass die Erstattung der Fahrgeldausfälle an die Verkehrsbetriebe sich an der tatsächlichen Nutzung der unentgeltlichen Beförderung orientiert. So können die Sparziele erreicht werden, ohne die behinderten Menschen zu belasten oder deren Mobilität zu beschneiden.
Bei der unentgeltlichen Beförderung Behinderter handelt es sich nicht um eine Subvention im eigentlichen Sinne, sondern um einen Nachteilsausgleich. Wenn Teilhabe behinderter Menschen am gesellschaftlichen Leben und Selbstbestimmung anerkannte Ziele sind, dann wäre eine Einschränkung der Freifahrt ein politisch falsches Signal gewesen.
Behindertenverbände haben sich bei der Anhörung im Sozialministerium am 13. Juli geschlossen gegen eine Streichung der Freifahrt außerhalb der Verkehrsverbünde am Wohnort ausgesprochen. Sie haben nicht von der Hand zu weisende Argumente vorgebracht: Vor allem lagen den Streichungsvorschlägen im Referentenentwurf keine belastbaren Daten hinsichtlich der tatsächlichen Nutzung der unentgeltlichen Beförderung durch Schwerbehinderte zu Grunde, gerade auch nicht hinsichtlich der Nutzung in anderen Verbünden außerhalb des Wohnorts.
Weitere Argumente gegen die Einschränkung der Freifahrt sind erdrückend: Der Referentenentwurf hätte zur Ungleichbehandlung der Betroffenen geführt, da die Verkehrsverbünde unterschiedliche Ausdehnungen und unterschiedliche barrierefreie Ausstattung, wie zum Beispiel Aufzüge, Rampen und Lifte an Bussen und Leitsysteme für Blinde haben. Ehrenamtlich oder in der Selbsthilfe engagierte Behinderte sind in besonderem Maße auf Mobilität angewiesen. Dieses gesellschaftpolitisch erwünschte Engagement wäre gefährdet worden.
Unverändert notwendig ist der Einsatz für eine barrierefreie Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsmittel. Besonders im ländlichen Raum gibt es noch zahlreiche Barrieren, die Behinderten den Zugang zu Verkehrsmitteln unmöglich machen. Bei Neuanschaffung von Verkehrsmitteln oder Renovierung von Bahnhöfen dürfen die Chancen für eine barrierefreie Neugestaltung nicht mehr vertan werden. Nur wenn es gelingt, umfassende Barrierefreiheit herzustellen, werden behinderte Menschen überhaupt erst in die Lage versetzt, die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Verkehr möglichst selbständig und unabhängig von fremder Hilfe zu nutzen.
