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Berlin, 30.09.2004

Früherkennung und Frühförderung hörgeschädigter Kinder

Jährlich werden zwischen 1800 und 2400 Kinder mit einem beidseitigen dauerhaften Hörschaden in Deutschland geboren. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass ein Zusammenhang zwischen der frühen Kenntnis und Behandlung einer solchen Hörschädigung und der folgenden Sprach- und Hörentwicklung besteht: Je früher die Behandlung ansetzt, desto geringer sind spätere Störungen von Sprache, Hören und sozialer Entwicklung des Kindes. Obwohl moderne Techniken für ein sogenanntes Neugeborenen-Hörscreening zur Verfügung stehen, liegt das Durchschnittsalter für die Diagnose von Hörschädigungen in Deutschland bei ca. drei Jahren.

Deshalb hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage um Informationen gebeten. Die Union fragt nach geplanten Maßnahmen zu einer flächendeckenden Umsetzung eines Neugeborenen-Hörscreenings. Weiterhin ist von Interesse, wie eine umfassende, unabhängige und methodenoffene Beratung über die Fördermöglichkeiten sowie die anschließende Frühförderung sichergestellt werden soll.

Die Union fragt weiterhin, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergriffen hat, um die Gebärdensprache als gleichwertige Alternative zur Lautsprache zu fördern.

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