Berlin, 16. Februar 2005
Bundestagsanhörung zu Spätabtreibung belegt Handlungsbedarf
Zur heutigen Anhörung des Familienausschusses zum Thema Spätabtreibungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Gegen die menschenunwürdige Praxis der Abtreibung lebensfähiger Kinder nach Pränataldiagnostik muss dringend etwas unternommen werden.
Damit Ärzte nicht aus Furcht vor Haftung für die Geburt eines behinderten Kindes vorsichtshalber zur Abtreibung beraten, muss jedenfalls die ärztliche Haftung für das "Kind als Schaden" beseitigt werden. Dies hat die Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Schimmelpfeng-Schütte überzeugend dargelegt.
Bei der heutigen Anhörung waren sich praktisch alle Sachverständigen einig, dass die Beratung Schwangerer vor Beginn der Pränataldiagnostik und nach Vorlage eines Befundes dringend verbessert werden muss.
Angesichts der Tötung lebensfähiger behinderter Kinder wirkte geradezu gespenstisch, wie von Seiten der SPD jeder Ansatz einer Verbesserung mit Kampfparolen torpediert wurde. So wurde die Überlegung einer Beratungspflicht sofort als "Zwangsberatung" diffamiert. Dies lässt erahnen, welchen Widerstand die SPD der Verbesserung des Lebensschutzes behinderter Ungeborener entgegensetzen wird.
Dass ein behindertes Kind eine "Schadensquelle" ist und dass seine Tötung bis unmittelbar vor der Geburt "rechtmäßig" ist, stellt eine Diskriminierung dar, die mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.
