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Berlin, 07.03.2005

Hüppe fragt Bundesregierung nach Anrechnung des Kindergeldes im Kreis Unna

Mit einer schriftlichen parlamentarischen Frage an die Bundesregierung will der heimische Bundestagsabgeordnete und Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderung die Frage der Anrechnung des Kindergeldes bei Leistungen der Grundsicherung für Menschen mit Behinderungen, die bei ihren Eltern wohnen, im Kreis Unna klären. Durch eine Familie im Kreis, die einen behinderten Sohn hat, wurde Hubert Hüppe auf die Problematik aufmerksam gemacht.

Bisher existiert in dieser Frage eine völlig uneinheitliche Praxis - während das Kindergeld im Kreis Unna dem antragstellenden Kind als Einkommen zugerechnet wird, geschieht dies in anderen Kreisen in Nordrhein-Westfalen, wie zum Beispiel im Kreis Coesfeld, nicht. Dort wird das Kindergeld den Eltern, nicht den Kindern zugerechnet. Wenn dem Kind nun bei der Einkommensprüfung das Kindergeld angerechnet wird, dann fällt die Höhe der Grundsicherung entsprechend niedriger aus. "Das führt dazu, dass in ein und derselben Einrichtung behinderte Menschen arbeiten können, die das gleiche verdienen, aber unterschiedlich hohe Grundsicherung erhalten - und dies nur, weil sie in unterschiedlichen Kreisen wohnen", meint Hüppe. Die vollkommen unterschiedliche Handhabung ist insbesondere unverständlich, da es sich um ein Bundesgesetz handelt.

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