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Berlin, 21. März 2005

Wachkomapatientin Schiavo hat Anspruch auf Ernährung

Zu den Auseinandersetzungen um die Wachkomapatientin Terri Schiavo aus Florida, USA, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Beauftragter CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen:

Die amerikanische Wachkoma-Patientin ist ein Mensch mit einer Behinderung. Sie lebt unabhängig von lebenserhaltenden Maschinen und ist nur auf künstliche Nahrungszufuhr angewiesen.

Wachkomapatienten wie Frau Schiavo sind Lebende, keine Sterbenden. Diese Menschen durch Nahrungsentzug "sterben zu lassen" heißt, sie sterben durch Verhungern und Verdursten. Das Wachkoma an sich ist keine tödliche Krankheit.

Menschen, die durch Krankheit oder Unfall eine schwere Behinderung haben, brauchen Zuwendung, Pflege und bestmögliche Rehabilitation. Die Schwere einer Behinderung kann nicht ausschlaggebend dafür sein, den Tod durch Nahrungsentzug herbeizuführen. Sonst sind große Gruppen schwerbehinderter Menschen konkret gefährdet. Dies gilt auch für die anstehende deutsche Gesetzgebung.

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