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30. März 2005

Unbefriedigende Antwort der Bundesregierung auf **parlamentarische Frage von Hüppe

Auf eine parlamentarische Frage von Hubert Hüppe zum Thema Anrechnung von Kindergeld auf die Grundsicherung von behinderten Menschen hat die Bundesregierung eine höchst unbefriedigende Antwort gegeben. Ein Schreiben einer Familie aus dem Kreis Unna an Hüppe war der Anlass für die Frage. Hüppe hatte um eine Erklärung gebeten für die unterschiedliche Anrechnungspraxis verschiedener Sozialämter von Kindergeld. Während das Kindergeld im Kreis Unna immer dem Kind als Einkommen zugerechnet wird, wird es in anderen Kreisen Nordrhein-Westfalens den Eltern zugerechnet. Dies hat jeweils Konsequenzen für die Höhe des Grundsicherungsbetrages, den das Kind erhält. Wenn das Kindergeld dem Kind als Einkommen angerechnet wird – wie es bei der konkret betroffenen Familie der Fall ist - dann fällt seine Grundsicherung entsprechend niedriger aus. Diese Minderung wird nicht vorgenommen, wenn das Kindergeld den Eltern zugerechnet wird. Seit 2003 wurden von Betroffenen bereits zahlreiche Gerichtsverfahren wegen dieser Angelegenheit geführt und zu Gunsten der Betroffenen entschieden. Die Rechtslage scheint daher eindeutig zu sein: Kindergeld ist grundsätzlich kein Einkommen des Kindes.

Die Bundesregierung gibt zu, dass sie keine Kenntnis über die noch immer unterschiedlichen Anrechnungspraktiken der Sozialämter hat. Obwohl es sich um Bundesrecht handelt und deshalb eine einheitliche Regelung vonnöten wäre, sieht sie keinen Handlungsbedarf. Mit Verweis auf die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen toleriert sie weiterhin die Tatsache, dass behinderte Menschen, die in ein und derselben Einrichtung arbeiten, unterschiedlich viel Geld zur Verfügung haben, nur weil sie in unterschiedlichen Kreisen wohnen.

Hüppe will sich für die Klärung der Rechtslage einsetzen und wird das Thema auf die Tagesordnung der Arbeitsgruppe für Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU-Bundestagfraktion bringen.

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