Berlin, 31. März 2005
Verdurstenlassen von Terri Schiavo war Tötung durch unterlassene Hilfeleistung
Anlässlich des Todes von Terri Schiavo aus Florida, USA, erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Beauftragter CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen:
Der qualvolle Hungertod bzw. das Verdurstenlassen der amerikanischen Patientin stellt eine Tötung durch unterlassene Hilfeleistung dar. Terri Schiavo hatte eine schwere Behinderung, aber sie lebte unabhängig von lebenserhaltenden Maschinen und erhielt nur künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr.
Wachkomapatienten sind Lebende, sie befinden sich nicht im Sterbeprozess. Wachkomapatienten sind nicht tödlich krank, sie brauchen Pflege, Zuwendung und Rehabilitation.
Dass Terri Schiavo wegen der Schwere ihrer Behinderung zu Tode gebracht wurde, ist ein schreckliches Signal für tausende anderer Menschen - nicht nur Wachkomapatienten, sondern auch Menschen mit schweren Demenzen. Terri Schiavos Tod gutzuheißen bedeutet zu sagen, der Tod sei für sie besser als das Leben in ihrem Zustand. Dies ist ein implizites "lebensunwert"-Urteil, und dies ist der Einstieg in die Euthanasie schwerstbehinderter Menschen.
Dass Terri Schiavos Hungertod ihrem mutmaßlichen Willen entsprochen habe, beruht auf einer umstrittenen Behauptung ihres früheren Ehemannes, während ihre Eltern und Geschwister dies stets energisch bestritten hatten.
Dies zeigt, welche brutalen Konsequenzen es haben kann, wenn man bei Lebenden den mutmaßlichen Willen zur Grundlage macht, ihnen die notwendige Versorgung vorzuenthalten. Das Entfernen der Magensonde hatte nicht das Verkürzen des Sterbens sondern des Lebens zum Ziel.
