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Berlin, 12. Mai 2005

Redemanuskript für die Debatte zum "Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen und die Entwicklung ihrer Teilhabe" (15/4575) am 12. Mai 2005:

Herr Präsident,
meine Damen und Herren,

wer den Bericht der Bundesregierung liest hat den Eindruck, alles wäre gut: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft sei gesichert und es gebe nur einige kleine Umsetzungsprobleme. Das gilt auch für den Entschließungsantrag der Koalition.

Wer aber die Realität sieht, der weiß, dass sich die Situation für Menschen mit Behinderungen - vor allem in der Arbeitswelt - verschlechtert hat.

Die Bundesregierung spricht von

Rot-Grün beschwört immer wieder den sogenannten "Paradigmenwechsel". Aber viele können mit diesem Wort nichts mehr anfangen, viele empfinden es schon als Hohn.

Denn wenn ich mit den Betroffenen spreche, bekomme ich ein dramatischeres Bild:

Wenn wir heute über Integration und gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sprechen, dann werden wir uns grundsätzlich im Ziel nicht unterscheiden.

Vieles an gesetzlichen Grundlagen, wie das SGB IX und das Bundesgleichstellungsgesetz, haben wir gemeinsam im Bundestag beschlossen.

Und ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich es gut finde, dass wir bei diesen Themen über die Fraktionsgrenzen hinweg zusammenarbeiten können. Es ist richtig, dass wir die Menschen vor Augen haben, denen wir in allen Bereichen Chancengleichheit eröffnen wollen.

Das größte Hindernis bei der Umsetzung dieses Zieles ist allerdings die katastrophale Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung, die gerade die Benachteiligten am härtesten trifft.

Das zeigt wieder einmal, dass Wirtschaftspolitik und Sozialpolitik keine Gegensätze sind, sondern einander bedingen.

Ohne wirtschaftlichen Aufschwung und ohne mehr Beschäftigung wird es immer schwieriger, unser immer noch vergleichbar gutes Sozialsystem zu sichern und Menschen mit Behinderungen in das Arbeitsleben zu integrieren.

Deswegen müssen wir jedes Gesetz - und das gilt auch für das Antidiskriminierungsgesetz - darauf prüfen, ob es mehr Arbeitsplätze oder weniger schafft.

Der Bericht der Bundesregierung weigert sich, die Wirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen.

Natürlich finden sich im SGB IX gute Ansätze, deswegen haben wir 2001 auch zugestimmt. Aber heute - vier Jahre später - muss man feststellen, dass die Umsetzung in vielen Bereichen nicht gelungen ist.

So redet die Bundesregierung gleich auf Seite 1 von den eingerichteten sogenannten "gemeinsamen Servicestellen", die zwischen den verschiedenen Rehaträgern vermitteln und so den behinderten Antragstellern zu einem schnelleren Verfahren verhelfen sollen.

Wer dann ganz zum Schluß in der Anlage die wissenschaftliche Begleitforschung zur Einrichtung dieser Stellen liest, muss eine ernüchternde Bilanz ziehen:

Die Studie beweist, dass diese Stellen kaum bekannt und deswegen kaum genutzt werden. Über die Hälfte der Servicestellen, die geantwortet haben, hatten im Jahr 2003 unter 13 Beratungsfälle.

Da 30 % der Servicestellen gar nicht geantwortet haben, muss laut der Studie im schlimmsten Fall davon ausgegangen werden, dass fast ein Drittel gar keinen Fall hatte.

Was nutzt es dann, wenn der Bericht stolz darauf verweist, dass fast in allen Kreisen Deutschlands Servicestellen eingerichtet wurden, aber keiner weiß, dass es sie überhaupt gibt?

Ein weiteres Beispiel der mangelhaften Umsetzung des SGB IX ist die Frühförderung von Kindern.

Der Frühförderung im Kindesalter muss aus meiner Sicht die größte Bedeutung zukommen, denn je früher die Förderung von Kindern mit Beeinträchtigungen erfolgt, um so größer der Erfolg. Deswegen wurde die Frühförderung als Komplexleistung in das SGB IX aufgenommen. Es ist aus meiner Sicht eine Katastrophe, wenn Hilfe gar nicht oder zu spät für Kinder einsetzt, weil sich die Kostenträger nicht einigen können.

Zwar wurde am 1. Juli 2003 eine Frühförderungsverordnung erlassen, aber der Streit um die Kostenträgerschaft geht weiter, und seit dem sind schon wieder zwei Jahre vergangen, und viele Kinder sind inzwischen schon in der Schule.

Meine Damen und Herren,

der größte Teil des Berichtes der Bundesregierung beschäftigt sich - /mit Recht/ - mit der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben.

Dort heißt es: "Teilhabe am Arbeitsleben ist von elementarer Bedeutung" und "ist Grundlage für eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft".

Dieser Aussage wird wohl jeder hier im Hause zustimmen. Denn wer im Arbeitsbereich ausgesondert ist, wird zwangsläufig auch in anderen gesellschaftlichen Bereichen wie Wohnen, Bildung, Kultur und Freizeit ausgesondert.

Was dann allerdings folgt, ist eher peinlich. Anstatt sich den aktuellen Problemen der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen zu stellen, wird hauptsächlich Selbstbeweihräucherung betrieben.

Wer die Wirklichkeit zur Kenntnis nehmen will, sollte nicht den Bericht lesen, sondern den Mikrozensus 2003 des Statistischen Bundesamtes.

Daraus kann man erkennen, dass die Erwerbsquote erwerbsfähiger Menschen mit Behinderungen wesentlich niedriger ist als im Bevölkerungsschnitt. Nur etwas mehr als die Hälfte der behinderten Menschen zwischen 25 und 45 Jahren können ihren Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit finanzieren.

Anstatt die Situation, die sich in den letzten zwei Jahren noch dramatisch zugespitzt hat, selbstkritisch zu hinterfragen, stellt der Bericht nach eigenen Worten fest, dass die Bundesregierung sehr erfolgreich gewesen sei. Sie rühmt sich, den Trend der steigenden Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen nicht nur gestoppt, sondern umgekehrt zu haben.

Sie schwärmt uns jetzt seit Jahren von der Kampagne "50.000 Jobs für Schwerbehinderte" vor, mit der die Zahl arbeitsloser Schwerbehinderter in der Zeit von Oktober 1999 bis Oktober 2002 um 24 % gesenkt worden sei.

Ich muss die Bundesregierung hier wirklich mal fragen: "Wie lange wollen Sie uns das eigentlich noch erzählen?"

Sie mussten diese 24 % erreichen, weil Sie ansonsten die Beschäftigungspflichtquote für Betriebe nicht von 6 % auf 5 % hätten senken können.

Längst ist bewiesen, dass Sie eben keine zusätzlichen Arbeitsplätze in dem genannten Zeitraum geschaffen haben, sondern diese Zahlen einzig und alleine durch Bereinigung der Statistik entstanden sind.

Warum die _statistische_ Zahl gesunken ist, beantwortet die Regierung im Bericht selbst: Die Abgänge aus der Statistik waren Abgänge in die Nicht-Erwerbstätigkeit. Das heißt, dass die Menschen in die Frührente gingen oder als Hausmann oder Hausfrau aus der Statistik herausfielen.

Und dieser Trend stieg konsequent auf 62 % der Abgänge. Von 1998 bis 2003 - nur soweit geht Ihr Bericht - stieg damit die Zahl der Abgänge in die Nicht-Erwerbstätigkeit um 37 %. Das ist der Erfolg der Bundesregierung!

Interessanterweise gab es ausgerechnet im Stichjahr 2002 einen sprunghaften Anstieg der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen. Der Zuwachs an Werkstattmitarbeitern war 2002 mit über 25.000 Personen mehr als dreimal so hoch gewesen als in den Vorjahren.

Nach 2002 wurde dieser enorme Zuwachs bei Weitem nicht mehr erreicht. Gleiches gilt für die Plätze in den Berufsförderungsmaßnahmen. Auch hier gab es eine Rekordzahl.

Dagegen hat sich die betriebliche Ausbildung auf dem ersten Arbeitsmarkt innerhalb der ersten 4 Jahre der rot-grünen Bundesregierung bis 2002 fast halbiert!

Das alles konnte kein Zufall sein, dahinter steckte System! Man hat der Statistik zuliebe die Menschen in die Frührente oder in die Werkstatt geschoben.

Das ist nicht nur volkswirtschaftlich gesehen völlig unsinnig sondern vor allem menschlich gesehen eine Missachtung der Betroffenen.

Die Kampagne - geben Sie es endlich zu - war ein Strohfeuer, bei dem viel Geld verbrannt wurde, was wir heute dringend bräuchten! Und ich kann nur hoffen, dass Ihre neue Kampagne "Jobs ohne Barrieren" sich nicht ähnlich als eine aufgeblasene Werbeaktion entpuppt!

Heute, meine Damen und Herren, steht die Bundesregierung im Bereich beruflicher Teilhabe für Menschen mit Behinderung vor einem Scherbenhaufen!

Mit über 194.000 arbeitslosen Schwerbehinderten im April halten wir uns auf Rekordhöhe.

Und was die berufliche Reha und die Vermittlung behinderter Menschen angeht, ergibt sich ein katastrophales Bild.

Zahlreiche Betroffene und Träger der beruflichen Rehabilitation haben sich an mich gewandt und über Mißstände informiert.

Die Kassen der Bundesagentur für Arbeit für den Reha-Bereich sind offensichtlich jetzt schon leer - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem das Jahr nicht einmal zur Hälfte verstrichen ist.

Ein Vater eines behinderten Sohnes sagte mir vor zwei Wochen, die örtliche Behörde habe ihm gesagt, sein Sohn habe zwar einen Rechtsanspruch auf eine berufliche Maßnahme, aber im Gesetz stünde ja nicht, wann der erfüllt werden müsste.

Das ist das zynische Ergebnis der Politik der Bundesregierung!

Ich zitiere an dieser Stelle den Bericht: "Die Ermittlung der individuellen Fähigkeiten eines jeden behinderten Menschen sowie deren Nutzbarmachung und Förderung im Hinblick auf die von ihm angestrebte bestmögliche Teilhabe am Arbeitsleben ist die Verpflichtung der beruflichen Rehabilitation von heute".

Die Wirklichkeit ist:

  1. Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, die behinderte Menschen beschäftigen wollen, werden kaum noch bewilligt.
  2. Integrationsprojekte und -firmen bangen um Ihre Existenz, da Eingliederungszuschüsse kaum mehr bewilligt werden und für langfristige Planungssicherheit die gesetzmäßigen Möglichkeiten fehlen.
  3. Träger von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken melden, dass immer weniger Anmeldungen von der BA getätigt werden, obwohl der Bedarf eher höher als niedriger ist.
  4. Die berufliche Rehabilitation im Rahmen von Hartz IV wird erst gar nicht betrieben. Bei den optierenden Gemeinden ist die Lage immer noch ungeklärt.
  5. Werkstätten für behinderte Menschen schlagen Alarm, da zwar der Rechtsanspruch auf einen Werkstatt-Platz von der BA anerkannt wird, aber keine Kostenzusagen für dieses Jahr mehr erteilt werden.

Es ist klar, und da stimmen wir mit den Regierungsparteien überein, dass berufliche Rehabilitation wirtschaftlich sein muss und die knappen Ressourcen möglichst effizient eingesetzt werden müssen. Aber die BA hat nach eigenen Angaben ja nicht einmal gesicherte Erkenntnisse über die Wirkung von Teilhabemaßnahmen.

Wir als CDU/CSU-Fraktion haben durch verschiedene Initiativen versucht, hier zur Aufklärung beizutragen. Dass uns dabei die Bundesregierung aber sabotiert, anstatt unterstützt, zeigt die letzte Kleine Anfrage zur Vermittlung behinderter Arbeitsloser, bei der wir den Finger in die Wunde gelegt haben. Bis spätestens gestern abend hätte die Antwort bei uns ankommen sollen, und hier haben wir schon eine Fristverlängerung von über einer Woche gegeben. Jetzt soll die Antwort erst heute abend, nach dieser Debatte kommen. Das riecht nach systematischer Verzögerung, denn warum sollen die Daten ausgerechnet erst ein paar Stunden nach der Aussprache auf einmal vorliegen?

Unsere Kleine Anfrage zur Zukunft der beruflichen Erst- und Wiedereingliederung hat ans Licht gebracht, dass die Bundesagentur für Arbeit die Stellenzahl für Mitarbeiter im Reha-Bereich von 2003 auf 2004 halbiert hat - und zwar nicht nur auf Bundesebene sondern auch auf Landesebene!

Trotzdem geht die Bundesregierung in ihrer Antwort davon aus, das alles schon in Ordnung sei. Wörtlich antwortet sie: "Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben auch im Bereich der Förderung der beruflichen Teilhabe behinderter Menschen personell sichergestellt ist."

Gleichzeitig ergab die Unionsanfrage zur Umsetzung von Hartz IV, dass die Mittel für Ermessensleistungen für 2005 um mehr als die Hälfte gekürzt worden sind.

In verschiedenen Podiumsdiskussionen habe ich erlebt, wie Kollegen der SPD oder der Bündnis-Grünen so taten, als hätten sie damit nichts zu tun und sie würden ja auch bedauern, was sich da bei der BA täte.

Aber so kommen Sie nicht davon. Sowohl das Gesundheitsministerium als auch das Bundeswirtschaftsministerium haben gemeinsam die Fachaufsicht über die BA.

Und wenn sogar Rechtsansprüche nicht erfüllt werden, dann reicht kein Lamentieren, dann reicht auch nicht der läppische Entschließungsantrag, der uns heute von Rot/Grün vorliegt, sondern dann muss endlich durchgegriffen werden!

Meine Damen und Herren,

das Fundament für berufliche und gesellschaftliche Teilhabe muss schon viel früher, im Schul- und Bildungssystem, ja schon in den Tageseinrichtungen für Kinder, beginnen. Viel zu selten findet ein gemeinsamer Unterricht und eine gemeinsame Erziehung von behinderten und nichtbehinderten Kindern statt.

Da, wo das praktiziert wird, das zeigen alle Studien, profitieren nicht nur die behinderten sondern auch die nichtbehinderten Kinder. Vor allem werden Vorurteile abgebaut und man lernt das Miteinander-Umgehen.

Natürlich wird man nicht von heute auf morgen alle Sondereinrichtungen auflösen können. Aber kann man nicht z. B. statt einer großen heilpädagogischen Kindertageseinrichtung mit vielen Gruppen, zu denen die Kinder über lange Strecken hingefahren werden müssen, in wohnortnahen Regelkindergärten, wo jetzt viele Gruppen geschlossen werden, eine zusätzliche heilpädagogische Gruppe unter einem Dach einrichten?

Es ist schon erschreckend, wenn ich im Bericht lese, dass die Zahl der Sonderschüler von 1994 bis 2002 um 12% gestiegen ist. Und dieser Trend setzt sich fort.

Allein in meinem Wahlkreis Unna ist im letzten Jahr die Zahl der Sonderschüler um 8 % gestiegen. Vor allem kann nicht hingenommen werden, dass der Anteil der ausländischen Schüler ständig steigt. Das liegt doch nicht daran, dass Ausländer mehr Behinderungen haben als Deutsche. Hier versagt einfach die Integration von Migranten.

Meine Damen und Herren,

wir müssen endlich dazu kommen, dass nicht die Eltern von Behinderten nachweisen müssen, dass Integration geht, sondern umgekehrt, dass die Behörden nachweisen müssen, dass es nicht geht! Denn eins zeigt die bittere Erfahrung: Einmal Sondereinrichtung, immer Sondereinrichtung.

Das können wir uns auf Dauer wirtschaftlich und vor allem auch menschlich nicht leisten! Und wir können es uns auch nicht leisten, dass jeder vierte Mensch mit Behinderung zwischen 30 und 45 Jahren ohne Berufsabschluss ist.

Meine Damen und Herren,

neben Arbeit und Bildung gibt es natürlich noch eine Fülle von anderen wichtigen Bereichen.

Wenn ich auf den Gesundheitsbereich eingehe, stelle ich erstmal positiv fest, dass wir gemeinsam dafür gesorgt haben, dass jetzt im Gemeinsamen Bundesausschuss Patienten- und Behindertenvertreter mit am Tisch sitzen.

Aber wir müssen feststellen, dass wir Menschen mit Behinderungen vor allem in Einrichtungen viel zugemutet haben.

In diesem Zusammenhang will ich darauf hinweisen, dass die CDU/CSU-Fraktion es weiterhin für falsch hält, dass die Regierung den Heimbewohnern ab 1.1. diesen Jahres den Zusatzbarbetrag in Höhe von bis zu 44 EURO gestrichen hat.

Das bedeutet, dass gerade alte Menschen in Heimen, auch wenn sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben, nur noch ein Taschengeld von ca. 89 EURO pro Monat bekommen.

Zwar gilt das nur für Heimbewohner, die ab diesem Jahr in ein Heim kommen.

Aber erklären Sie das mal einem Menschen, der im Januar 2005 mit einem Alterseinkommen von 1800 EURO ein Drittel weniger Taschengeld bekommt als der Heimbewohner mit einem Alterseinkommen von 880 EURO, der im Dezember letzten Jahres in eine Einrichtung aufgenommen wurde.

Noch schwieriger ist, dies Menschen mit geistiger Behinderung zu erklären, die noch vielleicht Jahrzehnte so ungleich behandelt werden.

Wenn Sie dann daran denken, dass ein Monatstaschengeld schon für die Selbstbeteiligung im Gesundheitswesen aufgebracht werden muss, dass zusätzlich die nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente und Brillen selbst bezahlt werden müssen, dann ist gesellschaftliche Teilhabe gerade für Heimbewohner, die noch einigermaßen mobil sind, nicht mehr gegeben! Jeder von uns sollte überlegen, wie er dies im Alter erleben würde.

Bedauerlich ist, dass die Anhörung zur Abschaffung des Zusatzbarbetrags gegen unseren Willen morgens von 8 bis 9 Uhr durchgeführt wurde.

Wir hatten beantragt, dass der Termin auf den Nachmittag gelegt wird, damit die Presse und die Behindertenverbände daran teilnehmen können.

Das Ergebnis war: Die Öffentlichkeit nahm kaum Notiz und kein einziger Behindertenverband konnte an der Anhörung teilnehmen.

So sieht die "partnerschaftliche Mitwirkung der Betroffenen bei der Gesetzgebung aus", von der die Bundesregierung im Bericht spricht.

Im Übrigen wird die Beteiligung der Betroffenenverbände, die meist ehrenamtlich arbeiten, durch immer kürzere Fristen für Stellungnahmen erschwert. Ich habe das bereits vor über einem Monat in einem Brief an die Ministerin Ulla Schmidt beanstandet. Eine Antwort steht bis heute aus.

Hieß nicht das Motto im Europäischen Jahr der Behinderten "Nichts über uns ohne uns"?

Meine Damen und Herren,

um den Zugang zu medizinischen Leistungen zu verbessern gibt es noch viel zu tun.

So gibt es immer noch zu wenige barrierefreie Arztpraxen und therapeutische Einrichtungen.

Auch gibt es zu wenige Ärzte, die sich auf die Behandlung von spezifischen Behinderungen spezialisieren.

Die niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte, die es häufig mit viel Engagement tun und z. B. Menschen mit Down-Syndrom behandeln, gehen ein hohes finanzielles Risiko ein, denn der Mehraufwand für Behandlung und Beratung kann nicht abgerechnet werden.

Auch das Budget gefährdet die sachgerechte Behandlung.

Zwar können Hilfsmittel oder Medikamente, die über das durchschnittliche Budget hinausgehen, extra begründet und von den Krankenkassen bewilligt werden. Aber jede Mehrverschreibung kann automatisch zu einer Wirtschaftichkeitsprüfung führen.

Hinzu kommt, dass gerade bei behinderten Kindern, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente häufiger benötigt werden. Wenn sie aber nicht direkt zum Therapiestandard gehören, werden sie nur bis zum 12. Lebensjahr erstattet. So erkranken Kinder mit Muskeldystrophie häufiger an Bronchitis und nichtbehinderte Kinder und Jugendliche, die an Allergien wie Heuschnupfen leiden, können bei ungenügender Behandlung zu chronisch Kranken werden.

Das haben uns die Kinderärzte in der letzten Anhörung bestätigt.

Deswegen kann ich auch nicht nachvollziehen, warum unser Antrag heute nicht behandelt wird, mit dem wir die Erstattung von nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten für Kinder über 12 Jahre bis zum 18. Lebensjahr wieder ermöglichen wollen.

Ein weiteres Problem ergibt sich durch die Festbeträge für Inkontinenzhilfen, also z. B. Windeln, und Stomaartikel.

Generell bin ich nicht gegen Festbeträge, aber die Praxis zeigt, dass vielerorts die Versorgung zum Festbetrag nicht gewährleistet ist.

Grundsätzlich plädiere ich für eine stärkere Konkurrenz auf dem Hilfsmittelmarkt. Ist ein Produkt erstmal im Hilfsmittelkatalog, ist der Markt ausgeschaltet. Hier könnte man noch viel Geld sparen. Nicht selten berichteten Behinderte, dass sie Hilfsmittel nicht erstattet bekommen, obwohl sie billiger sind - allein weil sie nicht im Katalog stehen.

Meine Damen und Herren,

bei allen Einzelproblemen im Bereich Gesundheit und Pflege bleibt aber festzuhalten, dass die größte Gefahr davon ausgeht, dass die Regierung nicht den Mut hat, grundsätzlich die Reformen vor den nächsten Wahlen anzugehen. Das gilt in noch stärkerem Maße für die Pflegeversicherung, die kurz vor der Pleite steht.

Hier retten Sie sich zum Wahltermin mit kurzfristigen Einnahmeerhöhungen und belasten das System zusätzlich mit immer mehr Bürokratie.

Wenn mir Pflegekräfte im Heim sagen, dass sie 40 % ihrer Arbeitszeit für Dokumentation und Bürokratie benötigen, und nur noch 60 % für die Pflege am Menschen haben, dann dürfen wir nicht am Menschen sparen, sondern bei der Bürokratie.

Meine Damen und Herren,

auch im Bereich Eingliederungshilfe ist die Situation "dramatisch".

Seit Jahren übersteigen die Kosten der Eingliederungshilfe die der Hilfe zum Lebensunterhalt. Es droht eine Überforderung der Kommunen.

Trotzdem verweigert die Bundesregierung jede Diskussion über ein Bundesleistungsgesetz bzw. über ein Bundesteilhabegeld, das der Deutsche Verein unter Beteiligung von Behindertenverbänden und mit Vorschlägen von Gegenfinanzierungen entwickelt hat.

Ich möchte Sie heute bitten: Stellen Sie sich dieser Diskussion, bevor das System zusammenbricht.

Zum Schluss biete ich Ihnen nochmals die Zusammenarbeit der Union bei der Behindertenpolitik, wie wir es in der Vergangenheit auch praktiziert haben, an.

Dafür müssen Sie aber auch bereit sein, die Situation selbstkritischer zu beleuchten, als dies in Ihrem Bericht und Ihrem Antrag geschehen ist.

Denn nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt.

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