Berlin, 13.05.05
Bundesregierung um Antwort verlegen
Bereits am 21. April wurde die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Vermittlung behinderter und schwerbehinderter Arbeitsloser" der Bundesregierung zur Beantwortung zugeleitet. Laut der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages hat die Regierung zwei Wochen Zeit, um Kleine Anfragen zu beantworten.
Bis heute, mehr als eine Woche nach Ablauf der regulären Frist, hat die Bundesregierung keine Antwort zustande gebracht. Sogar die mit Einverständnis der Fragestellers, Hubert Hüppe MdB, vereinbarte verlängerte Frist bis zum 11. Mai wurde nicht eingehalten.
Die Begründung für die Fristverlängerung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ist ohnehin kaum überzeugend. Wegen "umfangreicher Ermittlungen und Abstimmungen" wurde um eine Fristverlängerung bis zum 12. Mai gebeten. Interessanterweise fand genau an diesem Tag die Debatte zum Bericht der Bundesregierung über die Lage behinderter Menschen statt. Die Vermutung liegt nahe, dass die Regierung hier, da die Kleine Anfrage nach Gründen für die derzeitigen Missstände bei der Vermittlung behinderter Arbeitsloser fragt, eine inakzeptable Verzögerungstaktik fährt.
Die Debatte sollte wohl nicht getrübt werden durch neue Schreckensmeldungen vom Arbeitsmarkt. Dass aber ohne die Anerkennung und Analyse der jetzigen Problemlage auch keine Lösungsmöglichkeiten für die betroffenen schwerbehinderten Menschen zustande kommen, dürfte jedem klar sein.
