Berlin, den 20. Mai 2005
Bundesregierung spielt nicht mit offenen Karten - zentrale Fragen bei Vermittlung und Förderung behinderter Arbeitsloser bleiben unbeantwortet
Die Antwort auf die Kleine Anfrage zur Vermittlung behinderter Arbeitsloser lässt mehr Fragen offen, als sie beantwortet. Die Bundesregierung ist dabei bemüht, die Fragen nach der finanziellen Situation im Rehabilitationsbereich der Bundesagentur für Arbeit (BA) zu umgehen. In vielen Bereichen lägen keine Zahlen vor. Der Tenor der gesamten Antwort ist: die BA mache alles richtig, von Mittelkürzungen bei der beruflichen Rehabilitation könne keine Rede sein, die Belegungszahlen in Berufsbildungswerken seien auf Normalniveau. Damit sind die Aussagen der Regierung diametral entgegengesetzt zur Realität, die aus der Praxis gemeldet wird: berufliche Eingliederung werde kaum noch finanziert, Eingliederungszuschüsse werden zögerlich oder gar nicht mehr vergeben, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke klagen über ausbleibende Anmeldungen von Rehabilitanden, obwohl der Bedarf ungebrochen hoch sei.
Es lässt sich jedoch nicht gänzlich verbergen, dass sich die Situation behinderter Arbeitsloser dramatisch zugespitzt hat. Die Vermittlungsleistung der BA für schwerbehinderte Menschen wird immer dürftiger. Während im Jahr 2000 noch über 66 % der Vermittlungen in Arbeit auf das Konto der BA gingen, ist diese Leistung auf 37 % im Jahr 2004 zusammengeschrumpft. Das bedeutet, dass die BA nur für etwa ein Drittel der erfolgreichen Vermittlungen verantwortlich ist, während ungefähr zwei Drittel der behinderten Menschen entweder selber oder über andere Vermittlungsdienste wieder in Arbeit kommen.
Schwerbehinderte Menschen sind deutlich länger arbeitslos als nichtbehinderte. Die Menschen werden entweder recht schnell wieder in Arbeit vermittelt, oder sie verharren für immer längere Zeiten in der Arbeitslosigkeit. Es ist die Tendenz zu erkennen, dass die Vermittlung von Menschen in Arbeit gelingt, wenn sie weniger als ein Jahr arbeitslos sind. Hierin unterscheiden sich behinderte und nichtbehinderte Menschen immer weniger.
Anders bei denjenigen, die immer noch arbeitslos sind. Hier steigt die Zahl der Tage in Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2000 an, wobei die Kluft zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen wächst: Behinderte Arbeitslose sind immer länger arbeitslos als die nichtbehinderten. Es erfolgt also eine Polarisierung in zwei Gruppen: denjenigen Menschen, die noch gute Chancen auf einen Arbeitsplatz haben und relativ schnell vermittelt werden, und denjenigen, die immer länger arbeitslos sind, mit dadurch weiter sinkenden Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt.
Im Eingangstext spricht die Regierung von dem bleibend hohen Niveau der Pflichtleistungen zur Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben. Warum aber dann keine Aussagen möglich sein sollen über die Ermessensleistungen, nach denen im weiteren Text gefragt wird, bleibt ungeklärt - hat doch eine frühere Anfrage der CDU/CSU zu Hartz IV ergeben, dass eine Zusammenstreichung der Ermessensleistungen um ca. 50 % für 2005 vorgesehen war. Die Ermessensleistungen umfassen z. B. Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber, die behinderte Menschen beschäftigen. Auch die Frage nach der Anzahl der gewährten Eingliederungszuschüsse bleibt völlig unbeantwortet. Über die Qualifikation bei den Mitarbeitern der Optionskommunen liegen gar keine Kentntnisse vor.
Die Antwort zeigt, dass die Bundesregierung nach wie vor nicht bereit ist, die Realitäten, mit denen behinderte Arbeitslose zu kämpfen haben, zu erkennen. Sie schwärmt immer noch von den Erfolgen der Behindertenpolitik der letzten Jahre und der Beteiligung der BA daran. Die Antwort lässt nicht auf eine rasche Klärung der misslichen Lage der Betroffenen hoffen, die auf berufliche Rehabilitation und Vermittlung in Arbeit dringend angewiesen sind. Die Zeit drängt, denn die Erfahrung zeigt: je länger Menschen in Arbeitslosigkeit verbleiben, desto geringer werden ihre Chancen auf Integration in den Arbeitsmarkt!
