Zum Text springen

 

Berlin, den 8. Juli 2005

Bundesregierung verträgt keine Kritik

Die polemische Stellungnahme des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung zur Bewertung der Antwort auf die Kleine Anfrage „Barrierefreier Tourismus“ durch die CDU/CSU geht in großen Teilen an der Kritik der Union vorbei und vermischt verschiedene Sachverhalte.

Kernpunkt der Kritik der CDU/CSU ist, dass die Fragen nach der Haltung und Einflussnahme der Bundesregierung auf die Deutsche Bahn (DB AG), zum Beispiel zur fehlenden Nachrüstung von fahrzeuggebundenen Einstieghilfen beim Umbau der ICE 1-Flotte, nicht beantwortet wurden. Hier hat die Bundesregierung einfach den Wortlaut der Zielvereinbarung zwischen der Bahn und den Behindertenverbänden übernommen. Es ging der CDU/CSU nicht um eine Kritik an der Zielvereinbarung an sich. Der Hinweis des Behindertenbeauftragten der Regierung darauf, dass die Zielvereinbarung der Bahn mit Behindertenverbänden abgeschlossen wurde, geht an dieser Kritik vorbei und ist überflüssig – denn der Abschluss mit Vertretern von Betroffenenverbänden gehört zur Natur einer Zielvereinbarung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.

Es sind zwar Verbesserungen beim barrierefreien Reisen erreicht worden, aber gemessen am Handlungsbedarf sind diese bescheiden. Durch den technischen Fortschritt, zum Beispiel den vermehrten Einsatz von nicht barrierefreien Automaten bei gleichzeitigem Personalabbau, sind eben auch Rückschritte anstatt Fortschritte für das barrierefreie Reisen zu verzeichnen. Es ist und bleibt für die Zukunft noch sehr viel zu tun. Wenn man jedoch die Antworten der Bundesregierung liest, hat man den Eindruck, es wäre alles in bester Ordnung. Wahlkampf hin oder her - Aufgabe der Opposition ist es, kritisch zu hinterfragen. Dass das nicht immer bequem ist, dürfte jedem klar sein.

Das Engagement des Behindertenbeauftragten beim Thema barrierefreier Automaten ist zwar zu begrüßen - aber verspätet. Denn schon Monate vorher hat sich eine Arbeitsgruppe aus Industrie und betroffenen Experten konstituiert, die sich damit beschäftigt, Kriterien für behinderungsübergreifend barrierefreie Automaten zu bestimmen, mit dem Ziel, diese später bei öffentlichen Ausschreibungen zu berücksichtigen.

Der Hinweis in der Antwort der Bundesregierung, die DB AG beabsichtige, zukünftige Automatengenerationen zunehmend barrierefrei zu gestalten, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich sei, ist substanzlos. Denn sie sagt alles und gar nichts. Wenn die Antwort weiter darauf verweist – wiederum eine der Zielvereinbarung entnommene Passage - dass noch kein Anforderungsprofil für barrierefreie Automaten bestehe, ist das bequem. In anderen Ländern wie Irland oder Großbritannien existieren schon detaillierte Anforderungskataloge. Das Rad muss also nicht völlig neu erfunden werden.

Seitenanfang