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Berlin, 2. Dezember 2005

Neue Wege zu mehr gleichberechtigter Teilhabe für behinderte Menschen sichern und ausbauen

Es wird eine große Herausforderung sein, die Teilhabe behinderter Menschen an der Gesellschaft auch unter den schwierigen finanzpolitischen Bedingungen zu verbessern. Es gilt nun, auch die bestehenden Chancen von Umstrukturierungen zu nutzen, damit die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet für Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen genutzt werden.

Die Behindertenpolitik der Großen Koalition wird Bewährtes weiterführen, aber auch neue Wege einschlagen. Eines der wichtigsten Projekte ist die längst überfällige Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe mit dem Ziel, diese auch bei steigenden Fallzahlen zukunftsfest zu gestalten. Bei der Umsetzung sollen Akzente gesetzt werden, indem dem Grundsatz „ambulant vor stationär“, der Verzahnung ambulanter und stationärer Dienste und der Leistungserbringung „aus einer Hand“ mehr Bedeutung zukommt. Ziel muss es sein, dass Betroffene nicht mehr von Träger zu Träger geschickt werden, um ihre Leistungsansprüche einzulösen. Dies führt dazu, dass viele behinderte Menschen aufgeben, oder dass die Hilfen zu spät einsetzen. Auch die Gemeinsamen Servicestellen, die zwischen den Trägern vermitteln und zu schnelleren Ergebnissen führen sollten, haben keine Verbesserung gebracht. Denn die Servicestellen sind kaum bekannt und werden deshalb auch kaum genutzt.

Weiterhin sollte die Einführung des Persönlichen Budgets entschiedener vorangetrieben werden. Beim Persönlichen Budget handelt es sich um einen monatlichen, aus einer Hand ausgezahlten Geldbetrag, mit dem die Betroffenen sich die benötigten Dienstleistungen selber einkaufen können. Das Persönliche Budget soll dazu beitragen, die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung behinderter Menschen durch mehr Wahlmöglichkeiten zu stärken.

Der Grundsatz „ambulant vor stationär“ soll so umgesetzt werden, dass die Selbstbestimmung und Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen verbessert werden. Es muss akzeptiert werden, dass ambulante Hilfen im Einzelfall teurer sein können als die stationäre Unterbringung. Entscheidend muss sein, welche Form der Hilfe dem individuellen Menschen am besten gerecht wird. Die Wege raus aus Einrichtungen, hinein in die Gemeinde müssen geebnet und zukünftig leichter begehbar sein.

Entscheidend für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist die Schaffung gemeinsamer Lebensräume und die integrative Erziehung und Beschulung. Dass dies keine Utopie ist, zeigen uns bereits zahlreiche europäische Länder. Die Frage darf nicht mehr sein, ob Integration betrieben werden soll, sondern wie sie gestaltet werden kann. Denn wenn behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam leben und sich so früh wie möglich kennenlernen, können auch die Barrieren in den Köpfen abgebaut werden.

Neue Wege sollen insbesondere in der Arbeitsmarktpolitik gegangen werden. Es wird geprüft, wie Eingliederungszuschüsse an Arbeitgeber als eine Art von Kombi-Lohn ausgestaltet werden können, damit eine dauerhafte Integration von behinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt gelingt. Nicht die Arbeitslosigkeit, sondern der Weg in Arbeit soll finanziert werden. Das ist ein wichtiges Signal an Integrationsfirmen und –projekte, die bisher nach dem Auslaufen von Eingliederungszuschüssen häufig behinderte Mitarbeiter entlassen müssen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Förderung behinderter Jugendlicher bei der Berufsausbildung weiterhin Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit bleiben soll.

Die Koalition wird sich des Themas der Spätabtreibungen annehmen. Es ist eine unerträgliche Situation, dass außerhalb des Mutterleibes lebensfähige Kinder nach pränataler Diagnose einer Behinderung bis zur Geburt abgetrieben werden. Besorgniserregend ist auch die aufkommende Euthanasie-Diskussion, die bedrohlicherweise immer mehr im Kontext knapper Ressourcen geführt wird.

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