Berlin, den 23.12.2005
Hüppe: Teilhabe Behinderter am Arbeitsleben sichern
Die von der Financial Times Deutschland verbreitete Nachricht, dass drastische Kürzungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Bereich der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben für 2006 zu erwarten seien, kann nicht unkorrigiert stehen bleiben. Richtig ist, dass die veranschlagten Gelder für diesen Förderbereich im Vergleich zu 2005 um 177 Millionen Euro zurückgehen. Das entspricht 6,6 % der Mittel. Dieser Rückgang ist jedoch vor allem darauf zurückzuführen, dass seit Einführung von Hartz IV nicht mehr die Bundesagentur alleine für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen zuständig ist. Vielmehr sind nun auch die Arbeitsgemeinschaften und optierenden Kommunen zuständig, für die gesonderte Mittel bereit stehen.
Im Übrigen sind die Gelder für die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben bereits seit dem Jahr 2004 rückläufig, also noch zu Zeiten der rot-grünen Regierung. Im Jahr 2005 war der Rückgang mit über 240 Millionen Euro sogar höher als dieses Jahr. Wenn der behindertenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, nun behauptet, die Große Koalition lasse die BA ungehindert agieren, dann kann diese Behauptung getrost als Eigentor verbucht werden. Inhaltlich lässt sich die Behauptung aus den vorgenannten Gründen entkräften.
Zur Aussage im Koalitionsvertrag, dass die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen intensiviert wird, steht die Union weiterhin ungebrochen. Gerade deswegen wird die Union - wie bereits in der Vergangenheit - sehr genau darauf achten, ob die Rechtsansprüche behinderter Menschen auf berufliche Rehabilitation auch tatsächlich erfüllt werden.
