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Rede von Hubert Hüppe im Plenum des Deutschen Bundestages zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Einsetzung einer Enquête-Kommission ‚Ethik, Recht und Finanzierung des Wohnens mit Assistenz (Heim-Enquête)’“ (Drs. 16/1267)

am 1. Juni 2006 (TOP 22.)

Herr Präsident,

meine Damen und Herren,

die Absicht, die hinter dem Antrag der LINKEN zur Einsetzung einer so genannten Heim-Enquête-Kommission steht, halte ich zwar für unterstützenswert. Wie Sie sicherlich auch wissen, Herr Dr. Seifert, bin ich ein Verfechter von Integration und ambulantem Wohnen. Ich bin der Ansicht, dass Großeinrichtungen nicht mehr zeitgemäß sind, und der Trend zu anderen Wohnformen wie zum Beispiel dem betreuten Wohnen oder dem Wohnen in den eigenen vier Wänden mit persönlicher Assistenz nicht mehr umkehrbar sind. Die Frage ist, wie wir diesen Wandel gestalten, nicht mehr ob der Wandel ansteht.

Vor einigen Jahren hatte ich Sympathien für die Einsetzung einer Heim-Enquête. Aus verschiedenen Gründen halte ich eine Heim-Enquête zum jetzigen Zeitpunkt nicht für zielführend.

Ein entscheidendes Argument gegen die Einsetzung einer Heim-Enquête ist die Gefahr, dass die wichtigen Themen, wie die Durchsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, der Ausbau ambulanter Dienste und von Assistenz- und Unterstützungsdienstleistungen, auf die lange Bank geschoben werden. Man vertröstet dann immer auf den Schlussbericht der Enquête-Kommission nach vier Jahren, der im Übrigen nur Empfehlungscharakter hat. Damit können wichtige Maßnahmen unterbleiben. Eine Enquête-Kommission zu betreiben, ist mit erheblichem Aufwand verbunden. Dies zieht Kräfte ab, die wir dringender für die Umsetzung dessen brauchen, was längst schon Konsens ist: die gemeindenahe Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf, und die Schaffung gemeinsamer Lebensräume von behinderten, älteren Menschen mit den so genannten Nicht-Behinderten.

Wir stehen kurz vor wichtigen Reformen, die auch das Wohnen mit Pflege und Assistenz entscheidend prägen werden. Die anstehenden Reformen der Gesetzlichen Krankenkasse und der Pflegeversicherung werden wesentlichen Einfluss auf Heimbewohnerinnen und –bewohner und privat wohnende Menschen haben. Es muss allererste Priorität haben, hier die Belange der Menschen mit Hilfebedarf zu berücksichtigen und praktisch einzubringen. Die bereits vorhandenen Grundsätze „ambulant vor stationär“, aber auch „Prävention und Rehabilitation vor Pflege“ und „Reha bei und vor Pflege“ müssen bei diesen Reformen gestärkt werden. Auch besteht ja bereits die Einsicht, dass an der Schnittstelle zwischen Kranken- und Pflegeversicherung die Präventions- und Rehabilitationsleistungen deutlich verbessert werden müssen. Eine Enquête-Kommission ist für eine Einflussnahme aber ein viel zu schwerfälliges Instrument.

Zudem müssen wir die vorhandenen Möglichkeiten sauber umsetzen. Damit meine ich vor allem das Persönliche Budget, das auf keinen Fall scheitern darf. Ab dem 1.1.2008 wird es einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget geben. Vorher muss die wissenschaftliche Begleitforschung zur bereits laufenden Modellphase klar machen, an welchen Stellen noch Nachbesserungsbedarf besteht. Ich habe mich auch in der Vergangenheit bereits mehrfach dafür ausgesprochen, dass das Persönliche Budget so gestaltet werden soll, dass möglichst viele Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen davon profitieren können.

Wir bekennen uns zum Grundsatz „ambulant vor stationär“, und das nicht erst seit gestern. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat die Union die Kleine Anfrage „Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen“ an die Bundesregierung gestellt, die in Fachkreisen nicht unbeachtet blieb. Wir haben dabei den Finger in die Wunde gelegt und uns intensiv mit den Verbänden über die Problempunkte bei der ambulanten Versorgung ausgetauscht.

Auch im Koalitionsvertrag sind die Grundsätze „ambulant vor stationär“, die Verzahnung ambulanter und stationärer Dienste sowie die Leistungserbringung aus einer Hand unmissverständlich festgeschrieben. Die Zusammenarbeit der Sozialleistungsträger muss ebenfalls verbessert werden, da in der Regel verschiedene Träger, wie die Pflegeversicherung, das Sozialamt und das Integrationsamt bei der Erbringung der Unterstützungsleistungen beteiligt sind. Ausdrücklich ist im Koalitionsvertrag auch vorgesehen, dass bei der Reform der Pflegeversicherung auch alternative Wohn- und Betreuungsangebote und niederschwellige Angebote, beispielsweise zur Unterstützung der häuslichen Pflege, gefördert werden sollen. All das sind wichtige Voraussetzungen für eine bessere Anpassung an die Bedarfslage der Betroffenen.

Wir wissen also „wo der Schuh drückt“ und müssen dies nicht erneut aufrollen. Für praktisch viel effektiver als die Einsetzung einer Enquête-Kommission halte ich es deshalb, wenn wir uns mit konkreten Fragestellungen zur Thematik der Pflegebedürftigkeit und den ambulanten Wohnformen beschäftigen, und daraus dann konkrete Initiativen entwickeln. Tatsächlich passiert ja auch schon eine Menge.

So hat das Land Nordrhein-Westfalen Anfang Mai eine bundesweit einmalige Initiative „Betreutes Wohnen statt Heim“ gestartet. Das befürworten wir! Die beiden Landschaftsverbände und die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrt haben eine Vereinbarung abgeschlossen, nach der bis Ende 2008 circa 3.500 mehr Menschen ein Leben zu Hause statt in einem Heim ermöglicht werden soll. Dabei wird weder die Qualität der Betreuung leiden, noch sollen die Betroffenen gezwungen werden, aus einem Heim auszuziehen. Die Übergänge zwischen stationärem und ambulantem Wohnen werden flexibel gestaltet, und die Rahmenbedingungen im ambulant betreuten Wohnen verbessert. Auch durch Entbürokratisierung soll diese alternative Wohnform unterstützt werden.

Jetzt gilt es anzupacken und zu handeln, und zwar schnell.

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