Berlin, den 29.06.2006
Hüppe: Gleichbehandlungsgesetz ein Meilenstein für Behinderte
Es ist begrüßenswert, dass die Große Koalition der Umsetzung der vier EU-Richtlinien zur Antidiskriminierung heute zum Durchbruch verholfen hat. Bereits seit 2001 wird um das gesetzliche Vorhaben gerungen. Besonders erfreulich ist, dass behinderte Menschen auch in den zivilrechtlichen Teil des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) aufgenommen wurden.
Dies ist für zwei wesentliche Bereiche bedeutsam: Zum einen können private Versicherungsunternehmen behinderte Antragsteller nicht mehr ohne genaue Begründung abweisen. Zum anderen ist es nun auch nicht mehr möglich, dass behinderten Menschen der Zugang zu Hotels und Gaststätten verwehrt wird. Die bekannt gewordenen Diskriminierungsfälle haben sich auf diese beiden Bereiche konzentriert.
Wir können nicht von den Menschen erwarten, dass sie privat vorsorgen, und ihnen dann diese Möglichkeit im Versicherungsbereich pauschal verwehren. Auch wird es das neue Gesetz erschweren, dass sich Urteile wie das so genannte Flensburger Urteil (Az: 63 C 265/92) wiederholen. In dem Urteil waren behinderte Gäste Grund für Mitgäste, einen Preisnachlass beim Reiseveranstalter einzuklagen. Das Gericht gab den nichtbehinderten Gästen Recht, da die Anwesenheit der behinderten Menschen sie „in einem ungewöhnlich eindringlichen Maße an die Möglichkeiten menschlichen Leides“ erinnere. Das Gericht war nicht der Meinung, dass die behinderten Reisegäste durch den Richterspruch ausgegrenzt werden. Solche Urteile dürfen sich nicht wiederholen.
Nun gilt es, dass behinderte Menschen das neue Gesetz mit Augenmaß als Werkzeug zur Durchsetzung ihrer Rechte verwenden. So wird das AGG in der nun veränderten Form behinderten Menschen kein Mehr an Bürokratie, sondern ein Mehr an Gerechtigkeit bringen.
