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Berlin, den 19.09.2006

Spätabtreibung - Situation unerträglich

Anlässlich des heutigen Spitzengesprächs der Koalitionsfraktionen mit den Kirchen zum Thema Spätabtreibungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die Praxis der Abtreibung lebensfähiger Kinder nach Pränataldiagnostik ist menschenunwürdig und behindertenfeindlich. Sie erzeugt gesellschaftlichen Druck gegen Familien mit behinderten Kindern.

Daher ist das heutige Spitzengespräch ein begrüßenswertes Signal, dem konkrete Maßnahmen folgen müssen.

Dass ein behindertes Kind eine "Schadensquelle" ist und dass seine Tötung bis unmittelbar vor der Geburt "rechtmäßig" ist, stellt eine Diskriminierung dar, die mit Artikel 3 des Grundgesetzes unvereinbar ist.

Damit Ärzte nicht aus Furcht vor Haftung für die Geburt eines behinderten Kindes vorsichtshalber zur Abtreibung beraten, muss jedenfalls die ärztliche Haftung für das "Kind als Schaden" beseitigt werden.

Wer glaubwürdig für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen eintreten will, kann nicht dulden, dass diesen Menschen die elementarste Grundlage der Teilhabe, ihr Lebensrecht, genommen wird.

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