Rede von Hubert Hüppe im Plenum des Deutschen Bundestages zum Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes.
Berlin, 30. November 2006
Öffentlicher Dienst hat bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen eine Vorbildfunktion
Im Mittelpunkt dieses Tagesordnungspunktes steht der "Bericht der Bundesregierung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes". Daneben werden noch zwei Anträge, einer von der FDP und einer von Bündnis 90/Die Grünen, behandelt, die sich mit dem Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis beschäftigen. Die beiden Anträge gehen letztlich auf eine Initiative der CDU/CSU aus der letzten Wahlperiode zurück. Die FDP hat diesen Antrag der Union, einschließlich der Begründung, wortwörtlich abgeschrieben. Die CDU/CSU wollte schon damals eine Klarstellung durchsetzen: Es sollte deutlich gemacht werden, dass diejenigen, die auf dem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B haben, zwar das Recht haben, sich im öffentlichen Personenverkehr von einer Person begleiten zu lassen, dass sie aber nicht von einer Person begleitet werden müssen.
In der Vergangenheit hatte der Satz, welcher neben dem Merkzeichen B auf dem Schwerbehindertenausweis aufgedruckt wurde, zu Missverständnissen geführt. Dieser Satz lautete: "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen." Das führte zum Beispiel dazu, dass Menschen mit einem solchen Ausweis zurückgewiesen wurden, wenn sie allein ins Schwimmbad gehen wollten. Anderen ist es passiert, dass man sie nicht allein im Bus mitfahren lassen wollte. Inzwischen hat sich dieses Problem unbürokratisch lösen lassen. Nachdem jetzt auch die SPD-Fraktion sowie Bündnis 90/Die Grünen unser Anliegen unterstützen, wie man an ihrem Antrag erkennen kann, konnten wir einvernehmlich eine Änderung der Schwerbehindertenausweisverordnung vornehmen. Das Merkzeichen B wird jetzt durch den geänderten Satz "Die Berechtigung zu Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" ergänzt. Somit ist eindeutig klargestellt, dass es sich dabei um ein Recht und nicht um eine Pflicht zur Mitnahme handelt.
Da diese Änderung bereits im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes umgesetzt wurde, haben sich die vorliegenden Anträge von FDP und Bündnis 90/Die Grünen weitgehend erledigt. Auch wenn das Merkzeichen B nicht unbedingt in einem Sachzusammenhang mit dem Betriebsrentengesetz steht, so war es uns doch wichtig, dieses für die Betroffenen belastende Problem möglichst schnell zu lösen. Es bleibt allerdings ein weiterer Punkt im Antrag der FDP zu erwähnen. Dabei geht es um eine bundeseinheitliche Regelung für Parkerleichterungen für Schwerbehinderte ohne das Merkzeichen aG, das für "außergewöhnlich gehbehindert" steht. Auch die Union sieht hier für herkömmliche Gruppen von Menschen mit Behinderungen, wie zum Beispiel "Ohnarmer als Contergangeschädigte", Regelungsbedarf. Wir bleiben weiterhin im Gespräch und ich wünsche mir, dass sich im Verkehrsministerium eine vernünftige Lösung finden lässt.
Nun komme ich zum Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes. Wie Sie wissen, wird bisher dieser Bericht jährlich erstellt. Das Problem ist, dass wir erst jetzt - Ende 2006 - über die Entwicklung der Jahre 2003/2004 diskutieren. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat mehrheitlich beschlossen, diesen Bericht in den einmal pro Wahlperiode zu erstellenden "Bericht der Bundesregierung zur Lage behinderter Menschen und der Entwicklung ihrer Teilhabe" zu integrieren. Im Ausschuss wurde uns jedoch vonseiten des Ministeriums signalisiert, dass auf Anfrage zeitnah weiter über die Situation von Schwerbehinderten im öffentlichen Dienst berichtet würde. Das gibt uns die Chance - und diese Chance sollten wir nutzen - zeitnäher und unbürokratischer zu reagieren und Fehlentwicklungen zu korrigieren.
Ich glaube, niemand hier im Hause bezweifelt, dass der öffentliche Dienst bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen eine besondere Vorbildfunktion hat. Angesichts der gesetzlich geforderten Beschäftigungsquote von 5 bzw. 6 Prozent des Bundes ist der tatsächliche Anteil schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst in Höhe von 7,1 Prozent ein Erfolg. Erfreulich ist, dass die Anzahl schwerbehinderter Frauen im öffentlichen Dienst des Bundes um 3,8 Prozent gestiegen ist. Auch die Zahl der beschäftigten schwerbehinderten Menschen bei den öffentlichen Arbeitgebern insgesamt, also Bund, Länder wie auch Kommunen, konnte von 2002 auf 2003 auf nunmehr insgesamt 5,4 Prozent gesteigert werden. Schaut man sich jedoch die Zahlen etwas genauer an, dann stellt man fest, es gibt auch Entwicklungen, die nicht zufrieden stellend sind. So ist zwar im Berichtszeitraum, wie oben erwähnt, die Beschäftigungsquote beim Bund bei 7,1 Prozent gehalten worden, allerdings hat sich die Zahl der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen insgesamt um 224 Plätze verringert. Dabei ist aus dem Bericht nicht deutlich zu erkennen, ob es tatsächlich nicht sogar noch weniger Beschäftigte sind, da im Jahr 2004 durch eine Änderung des SGB IX mehrere Möglichkeiten von Mehrfachanrechnungen geschaffen wurden. Mit anderen Worten, es gibt die Möglichkeit, besonders schwer zu vermittelnde schwerbehinderte Menschen mehrfach auf die Beschäftigungsquote anzurechnen.
Besonders bedauerlich ist allerdings, dass der Anteil schwerbehinderter Menschen bei den Neueinstellungen von 4,1 Prozent im Jahr 2003 auf 3,5 Prozent im Jahr 2004 zurückgegangen ist. Konkret bedeutet dies, dass nur 22 schwerbehinderte Menschen mehr eingestellt wurden, obwohl es im Jahr 2004 insgesamt 2 281 Neueinstellungen mehr gab als im Jahr 2003. Dieser Trend, der sich unter der damaligen rot-grünen Regierung eingeschlichen hat, darf sich nicht weiter fortsetzen. Es ist auch nicht hinnehmbar, dass die Gegenüberstellung der Zu- und Abgänge beschäftigter schwerbehinderter Menschen im Jahr 2004 einen negativen Saldo von 1 778 ergibt. Wenn wir von der Wirtschaft mit Recht einfordern, mehr schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen und Programme für Neueinstellungen mit entsprechender finanzieller Ausstattung aufzulegen, müssen wir uns fragen, warum das beim Bund selbst nicht funktioniert.
Wir alle freuen uns darüber, dass die Zahl der Arbeitslosen im letzten halben Jahr um circa eine halbe Million zurückgegangen ist und wir endlich wieder einen Zuwachs an sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen haben. Allerdings müssen wir leider feststellen, dass die schwerbehinderten Arbeitssuchenden nicht davon profitieren. Im Gegenteil, die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten ist sogar gestiegen. Teilhabe an der Gesellschaft bedeutet für Menschen mit Behinderung vor allem auch Teilhabe an der Arbeitswelt. Hier müssen dringend neue Ansätze entwickelt und erprobt werden. Das im Juni 2006 aufgelegte Programm "Job 4000" ist ein Mosaikstein. Es müssen weitere Möglichkeiten erprobt bzw. weitergeführt werden. Dazu könnte ein "Budget für Arbeit" beitragen, aber auch der Kombilohn. Auf jeden Fall - das macht diese Debatte deutlich - dürfen wir uns nicht zurücklehnen, wenn es um die betroffenen Menschen geht.
