Berlin, 31. Januar 2008
Verfassungsrichter müssen Menschenwürde achten, nicht umdefinieren
Anlässlich der Diskussion um die Wahl des Würzburger Juristen Horst Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts erklärt Hubert Hüppe, MdB, Berichterstatter für Bioethik und Gentechnik der CDU/CSU-Arbeitsgruppe Gesundheit und in der 14. und 15. Wahlperiode stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin":
Die Wahl des wegen seiner Menschenwürde-Thesen umstrittenen Juristen Dreier zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts würde einen radikalen Kurswechsel bedeuten. Es wäre bedenklich, wenn die SPD auf ihrem Vorschlag beharren würde.
Das Bundesverfassungsgericht ist der höchste Wächter unserer Verfassung und ihres Kerns, der unantastbaren Würde des Menschen.
Die Würde des Menschen verträgt weder Abstufungen noch Einschränkungen. Vielmehr sagt das Grundgesetz klar: "Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Parteitaktische Erwägungen haben dahinter zurückzustehen.
