Berlin, 25. November 2008
Spätabtreibung behinderter Babies:
Aussagen der Behindertenbeauftragten Karin Evers-Meyer nicht mehr entschuldbar
Zu den jüngsten Interview-Äusserungen der Behindertenbeauftragen Karin Evers-Meyer (SPD) erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, der auch Beauftragter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist:
Die jüngsten Aussagen von Frau Evers-Meyer, bei Spätabtreibungen sehe die Union Probleme, "die es so nicht gibt", sind eine Dokumentation erschreckender Indifferenz und Unwissenheit.
Weil die Spätabtreibung lebensfähiger Kinder bis kurz vor der Geburt nach Diagnose einer voraussichtlichen Behinderung Eltern wie Ärzte in tiefe Konflikte stürzt, und weil Beratung und Bedenkzeit nicht hinreichend abgesichert sind, haben die "Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe" und die Bundesärztekammer seit langem auf rechtliche Verbesserungen gedrängt und Formulierungsvorschläge unterbreitet.
Nun liegt ein Entwurf auf dieser Basis vor, der dem Wunsch der SPD entgegenkommt, den § 218 nicht zu ändern, indem Verbesserungen nur im Schwangerschaftskonfliktgesetz vorgenommen werden. Dieser Gesetzentwurf hat die Unterstüztung nicht nur der Ärzteschaft, sondern auch der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung.
92 Prozent aller Kinder mit Down-Syndrom werden abgetrieben, wie eine 1999 publizierte Analyse internationaler Daten durch eine Arbeitsgruppe am Londoner King's College ergab. Karin Evers-Meyer kennt diese Daten nicht und erklärt, sie "halte diese Angaben für übertrieben".
Stattdessen verweist Karin Evers-Meyer auf kaum glaubwürdige Befunde einer angeblichen "deutschen Untersuchung", derzufolge "80 Prozent aller spät abgetriebenen Kinder nicht lebensfähig gewesen" sein sollen. Auf Nachfrage in ihrem Bundestagsbüro und bei ihrer persönlichen Referentin im Arbeitsstab der Behindertenbeauftragten konnte keiner ihrer Mitarbeiter sagen, um welche "deutsche Untersuchung" es sich dabei handeln soll. Vielmehr wurde als Quellenhinweis zuerst ein Pressezitat der GRÜNEN-Politikerin Schewe-Gerigk gegeben, dann der mündliche Hinweis auf einen Vermerk des Familienministeriums von 2004 aufgrund eines Gesprächs mit zwei Professoren aus Bonn und München.
Ich fordere Frau Evers-Meyer hiermit öffentlich auf zu erklären, wo welche Autoren diese von ihr zitierte "deutsche Untersuchung" unter welchem Titel veröffentlicht haben.
