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Berlin, den 25. November 2008

Hüppe: Sachverständige sehen UN-Konvention als Leitbild für die Behindertenpolitik

Anlässlich der Anhörung des Ausschusses Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Gesetzes zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:

Die zur Anhörung eingeladenen Sachverständigen bezeichneten die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen als Meilenstein der modernen Behindertenpolitik. Jens Kaffenberger vom Sozialverband VdK erklärte bezeichnete die UN-Konvention als Leitbild für die zukünftige Politik für Menschen mit Behinderungen. Der geladene Sachverständige der Aktion Psychisch Kranke e.V. Prof. Dr. Peter Kruckenberg zeigte sich zufrieden mit dem Übereinkommen, da auch Menschen mit psychischen Erkrankungen durch die UN-Konvention profitieren werden.

Die meisten Sachverständigen die gesellschaftliche Bewusstseinsbildung sowie die intensive Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände beim anstehenden Umsetzungsprozess gesehen. Claudia Zinke vom Paritätischen Gesamtverband betonte, dass die Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit notwendig sei, um die Ziele der UN-Konvention als Querschnittsaufgabe für die gesamte Gesellschaft bekannt zu machen.

Kritik gab es von den Sachverständigen für die deutschsprachigen Übersetzung und die Denkschrift. Ottmar Miles-Paul, Prof. Dr. Theresia Degener sowie Jens Kaffenberger erklärten, dass bei der Übersetzung eklatante Fehler gemacht worden seien. So wurde der Begriff „Inclusion“ mit „Integration“ anstatt mit „Inklusion“ übersetzt. Ebenso wurden die Übersetzungen von „Living independently“ als „unabhängige Lebensführung“ an Stelle von „selbstbestimmt Leben“ und „accessibility“ mit „Zugänglichkeit“ kritisiert.

Die Denkschrift wurde in erster Linie bezüglich Artikel 24 „Bildung“ kritisiert. Prof. Dr. Jutta Schöler verwies auf die Feststellung der Denkschrift, dass die „Vielfalt der Förderorte“ ein „personenbezogenes, individualisierendes Angebot“ bereitstelle. Sowohl Prof. Dr. Schöler als auch Ottmar Miles-Paul wiesen darauf hin, dass diese Feststellung für Deutschland nicht korrekt sei, da Kindern mit Behinderungen der Besuch einer Regelschule sehr häufig verwehrt werde.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die Kritikpunkte aufgreifen und in den Umsetzungsprozess mit einbeziehen. Die Beteiligung der Menschen mit Behinderungen ist dabei für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unerlässlich.

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