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Berlin, den 26.10.2000

Präimplantationsdiagnostik nicht regelungsbedürftig

Zur heutigen Plenardebatte über Präimplantationsdiagnostik erklärt Hubert Hüppe MdB, stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin":

Völlig zur Unzeit kommt die FDP mit einem Antrag zur rechtlichen Absicherung der Präimplantationsdiagnostik (PID).

  Erstens hat der Deutsche Bundestag eine Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" eingesetzt, die gerade solche Themen eingehend beraten wird. Insbesondere wird die Enquete am 13. November eine öffentliche Anhörung zur PID durchführen. Zweitens ist die PID nicht ungeregelt, denn das Embryonenschutzgesetz verbietet sie. Eine Eizellen darf nur befruchtet werden, um eine Schwangerschaft herbeizuführen. Kein Embryo darf zu einem Zweck verwendet werden, der nicht seiner Erhaltung dient.

PID dient jedoch ausschließlich dazu, die Selektion erbkranken Nachwuchses zu ermöglichen. So spricht auch die FDP in ihrem Antrag mit dankenswerter Klarheit von "Aussonde-rung und Verwerfung genetisch geschädigter Embryonen.

Geradezu naiv ist der Glaube der FDP, PID würde nur für "schwere" genetische Schäden angewandt. Die herkömmliche Pränataldiagnostik zeigt, daß das nicht funktioniert. Die neu-este Studie des Technologiefolgenabschätzungsbüros des Bundestages belegt eine enorme Ausweitung der Fruchtwasseruntersuchungen, bei gleichzeitigem relativen Rückgang der Beratungen. Im Ausland wird PID auch zur Geschlechtswahl eingesetzt.

Es gibt kein Recht auf ein Kind ohne Fehler, erst recht nicht, wenn der Preis dafür die Ver-nichtung menschlichen Lebens ist. Wenn hier eine Grenze fällt, fallen bald noch mehr. PID öffnet die Tür zur Keimbahntherapie und zum genetisch optimierten Designer-Kind. Und bald könnte die Forderung kommen, üb-riggebliebene Embryonen in der Forschung nutzen zu dürfen.

Mit PID ist die Grundsatzfrage nach der Verfügbarkeit menschlichen Lebens und der Zuläs-sigkeit von Selektion gestellt. Der Antrag der FDP öffnet unüberlegt Tore, die sich nicht wie-der schließen lassen. PID ist völlig untauglich zur parteipolitischen Profilierung. Die FDP wäre daher gut beraten, ihren Antrag zurückzuziehen und die Ergebnisse der En-quete-Kommission abzuwarten.

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