Berlin, 14. Februar 2001
Regierung weicht Fragen zu Bioethik aus
Anläßlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion "Künftiger Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik" erklären die Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe MdB und Annette Widmann-Mauz MdB:
Der zukünftige Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik ist völlig unklar. Dies ist das Resümee der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage "Künftiger Kurs der Bundesregierung in der Gentechnik" der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Immerhin scheint der Bundeskanzler aufgeschreckt worden zu sein: Denn zeitgleich mit der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage hat er einen neuen "Ethikrat als Chefsache" angekündigt. Allerdings gibt es bereits eine Enquetekommission des Bundestages und einen Ethikrat beim Bundesgesundheitsministerium. Offensichtlich aber paßt deren Arbeit Schröder nicht, der jetzt nach dem Motto zu handeln scheint "Bist Du nicht willig, so gründe ich was neues".
Auf 24 konkrete Frage hat die Bundesregierung nur neun Anworten gegeben. Dabei ergeht sie sich weitschweifig in nebulösen Beschwörungen der Notwendigkeit einer"breiten öffentlichen Debatte", eines "umfassenden und kritischen gesellschaftlichen Dialogs", und einer "gesellschaftlichen und politischen Debatte", wobei die "verschiedenen Gruppen" einbezogen werden sollen.
Geradezu unglaublich klingt, was die Bundesregierung zu Gentests für private Kranken-, Unfall - und Lebensversicherungen sagt: Die Regierung "bewertet positiv", daß sich "die deutschen Versicherer untereinander verständigt" haben, Gentests "gegenwärtig nicht als Voraussetzung für den Abschluß von Versicherungsverträgen" zu verlangen. Ungerührt scheint die Bundesregierung von den Sorgen der Bürgern, die hier mit Recht eine verläßlichere Grundlage erwarten als Abreden unter Wirtschaftsunternehmen. Völlig blind zeigt sich die Bundesregierung gegenüber der Problematik eines zunehmend internationalen Versicherungsmarktes, der unter Wettbewerbsdruck eine Verständigung der " deutschen Versicherer untereinander" sehr rasch hinfällig machen könnte.
Diese Fragen bewegen die Öffentlichkeit, sie stehen auf der politischen Tagesordnung und müssen entschieden werden. Aus dem Regierungslager waren teilweise völlig gegensätzliche Stimmen zu hören, und deshalb hatte die CDU/CSU konkret nach dem Kurs der Bundesregierung gefragt. Insbesondere hatte die CDU/CSU-Fraktion auch wegen der Einlassungen des Kulturstaatsministers Nida-Rümelin zu Embryonenschutz und Menschenwürde nachgefragt, ob die Bundesregierung seine Meinung für mit dem Grundgesetz vereinbar halte, wie sie dann die Notwendigkeit des Embryonenschutzgesetzes begründe und ob und in welcher Form das Regierungsmitglied Nida-Rümelin in Zukunft Einfluß auf diese Debatte nehmen werde.
In ihrer Antwort zeigt die Bundesregierung keinerlei Distanz zu den Auffassungen Nida-Rümelins, sie gipfelt in der äußerst merkwürdigen Feststellung "Ethische Argumente sind keine rechtlichen Argumente". Damit verkennt die Bundesregierung nicht nur die Brisanz der "ethischen" - aber nicht als solche gekennzeichneten - Auffassung eines Kabinettsmitgliedes, sondern vor allem deren politische Wirkung. Vor dem Hintergrund der Antwort der Bundesregierung verschärft sich die Frage, ob diese Wirkung nicht gar beabsichtigt ist.
Zu den aktuellen Fragen nach Präimplantationsdiagnostik, Embryonalen Stammzellen und sogenanntem therapeutischen Klonen weiß die Bundesregierung überhaupt keine Antwort. Bei Stammzellen aus Nabelschnurblut und Plazenta gibt es auf eineinhalb Seiten Auskunft über weltweit behandelte Forschungsfragen. Zu allen anderen Fragen weicht die Bundesregierung aus und ergeht sich in Floskeln.
Öffentlichkeit und Parlament haben Anspruch darauf, zu erfahren, wo die Bundesregierung in den aktuellen Fragen der Gentechnik und des Embryonenschutzes steht und was sie zu tun beabsichtigt. Die hilflose Beantwortung der Kleinen Anfrage zeigt, daß innerhalb der Bundesregierung nicht einmal Klarheit über die Grundlagen der laufenden bioethischen Debatte besteht.
Der Text der Kleinen Anfrage und der Antwort der Bundesregierung sind im Internet abrufbar.
