Berlin, 4. Mai 2001
Embryonale Stammzellen: DFG-Empfehlungen zur tötenden Embryonenforschung nicht hinnehmbar
Zu den Forderungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) zur Forschung mit menschlichen Stammzellen erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:
Offensichtlich ermutigt durch den bioethischen Schwenk des Bundeskanzlers, der sich unter anderem in seinem neuen "Nationalen Ethikrat" widerspiegelt, fordert nun die DFG die Forschung an importierten, "legal im Ausland hergestellten" Embryo-Stammzellen.
Daß der DFG hierbei nicht ganz wohl ist, zeigt die merkwürdige Einschränkung, es sollten "nur Stammzellen importiert werden dürfen, die aus sogenannten 'überzähligen' Embryonen gewonnen wurden".
Die Gewinnung Embryonaler Stammzellen bedeutet in jedem Fall die Tötung eines menschlichen Embryos. Es ist nicht ersichtlich, warum dies weniger schwerwiegend sein soll, wenn es "legal im Ausland" geschieht oder die Embryonen "überzählig" sind.
Als zweiten Schritt will die DFG, befristet auf fünf Jahre, im Inland die Tötung und Verwertung "überzähliger" menschlicher Embryonen zur Stammzell-Gewinnung erlauben. Dies bedeutet die Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes in seinem zentralsten Punkt: dem Schutz der Unverfügbarkeit menschlichen Lebens in der Petrischale.
Merkwürdig ist wiederum die Einschränkung auf "überzählige" Embryonen. Zudem gibt es nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums derzeit nur zehn tiefgefrorene Embryonen in Deutschland.
Vor einem neuen Hintergrund erscheint nun auch der Einsatz des DFG-Präsidenten und der Forschungsministerin für die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID). Diese Selektion in der Petrischale ist kein Forschungsgegenstand, doch würden dabei "überzählige" Embryonen anfallen, und dies könnte der Grund für das Engagement von Forschungspolitikern für die Zulassung von PID sein.
Merkwürdig ist zudem, daß die DFG für den angestrebten Embryonenverbrauch Bedingungen analog dem Gentechnikgesetz vorschlägt, nämlich eine "unabhängige, pluralistisch zusammengesetzte Kommission".
Eine solche Kommission mag bei Freisetzungsexperimenten mit getechnisch veränderten Pflanzen ihre Berechtigung zur Sicherheit der Bevölkerung haben.
Doch die Abschaffung des Schutzes menschlicher Embryonen vor verbrauchender Forschung ist die Verletzung des höchsten Tabus, das wir kennen, des Tötungsverbotes. Dies wird weder durch hochrangige wissenschaftliche Ziele noch durch die Begutachtung durch eine pluralistische Kommission geheilt.
Die Forderungen der DFG kommen zu einem Zeitpunkt, da in den USA die Weichen offenbar gegen die Verwertung menschlicher Embryonen in der Stammzellforschung gestellt werden, wie eine Delegation der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" am Montag in Washington von Dr. Eric Meslin, Executive Director der "National Bioethics Advisory Commission" erfuhr.
Die fast ausschließlich von Steuergeldern finanzierte DFG versucht der parlamentarischen Beratung und Entscheidungsfindung in der Enquete-Kommission des Bundestages vorzugereifen. Dies wird die Enquete nicht hinnehmen.
