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Berlin, 9. Mai 2001

DFG und Embryonale Stammzellen:

Freigabe der Embryonenforschung nicht abhängig von "Nationalem Ethikrat"

Zur Forderung von Bundesforschungsministerin Bulmahn, der "Nationale Ethikrat" müsse sich mit der Forschung an menschlichen Stammzellen befassen, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:

Die Forderung von Frau Bulmahn, innerhalb von zwei Monaten solle der "Nationale Ethikrat" über die von der DFG geforderte Freigabe der Embryonenforschung entscheiden, bestätigt alle Befürchtungen, daß der Ethikrat ein Ersatzgesetzgeber wird. Das vom Kanzler handverlesene Gremium soll ganz offensichtlich das Parlament und seine Gremien aushebeln.

Eine völlige Kehrtwende beim Embryonenschutz soll innerhalb von nur zwei Monaten vom Ethikrat abgenickt werden. Diese Eile steht in diametralem Gegensatz zu allen früheren Beteuerungen des Bundeskanzlers, er wolle ein breite öffentliche Diskussion.

Es bleibt schleierhaft, wie die Mitglieder des Ethikrats, die sich teilweise noch nie in ihrem Leben mit verbrauchender Embryonenforschung beschäftigt haben, in derart kurzer Zeit durch Schulungen, Anhörungen oder Gutachten die nötige biomedizinische, bioethische und rechtliche Sachkunde aneignen wollen.

Bulmahn will das Votum des Ethikrats - ausgerechnet eines Gremiums, dem der DFG-Präsident angehört. Soll wirklich der DFG-Präsident darüber entscheiden, ob die Position der DFG in ethischer Hinsicht einwandfrei ist?

Offensichtlich wurde der Forschungsministerin erst nach Veröffentlichung des DFG-Papiers der Boden zu heiß unter den Füßen - und zwar dann, als ihr das verheerende Echo der Öffentlichkeit auf die Forderung nach Freigabe der Embryonenforschung bewußt wurde.

Denn unvorstellbar ist, daß dem Forschungsministerium die Tendenz der am Donnerstag auf einer lange vorher angekündigten Pressekonfernez vorgestellten DFG-Stellungnahme während der vergangenen Wochen verborgen geblieben sein könnte. Denn schließlich ist die DFG das Schlüsselinstrument bundesdeutscher Forschungspolitik, die DFG hat "satzungsgemäß die Aufgabe, die Legislative und die Exekutive in wissenschaftlichen Fragen zu beraten", und sie kooperiert eng mit dem Forschungsministerium, aus dessen Etat ihr Milliardenbeträge zufließen.

Die DFG will die Änderung des Embryonenschutzgesetzes, und für eine Gesetzesänderung ist das gewählte Parlament zuständig. Dieses Parlament hat gerade auch zu den aktuellen Fragen des Embryonenschutzes eine Enquete-Kommission eingesetzt. Deshalb ist die Einlassung der Forschungsministerin ein Affront gegen die Enquete-Kommission, den diese nicht akzeptieren wird.

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