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Berlin, 21. Juni 2001

Kein Monopol auf Gene!

Soll Kurzdebatte biopolitische Weichen stellen?

Anläßlich der heutigen ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Umsetzung der EU-Biopatentrichtlinie in deutsches Recht erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, stv. Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin":

Unverständlich ist, daß für die Debatte gerade einmal 30 Minuten in den Abendstunden vorgesehen wurden. Dabei handelt es sich um eines der wichtigsten gentechnischen Themen, das die Zukunft von Forschung und Therapie enorm beeinflussen wird und einer breiten Diskussion bedarf.

So schließt die Richtlinie selbst die Verwendung menschlicher Embryonen für nicht-kommerzielle Zwecke und das Klonen von Embryonen nicht aus.

Das Europäische Patent auf das Brustkrebs-Gen macht deutlich, daß die derzeit einzige Anwendung in der Diagnostik liegt. Wenn aber erst einmal ein solches Patent erteilt ist, dürfen Dritte zwar weitere Diagnosen oder Therapien entwickeln, können diese aber nicht ohne Lizenz vermarkten.

Wenn auch theoretisch eine Zwangslizenz möglich ist, so wird doch kaum ein Start-up-Unternehmen das Risiko eingehen, gegen die Patent- und Rechtsabteilungen eines internationalen Großkonzerns einen vielleicht jahrelangen Rechtsstreit aufzunehmen.

Damit wirkt die Biopatentrichtlinie gerade nicht forschungs- und innovationsfördernd, sondern sie hemmt gerade die jungen und forschungsintensiven Unternehmen.

Die Richtlinie würde bewirken, daß Ergebnisse der Genforschung von wenigen Großunternehmen monopolisiert wird.

Wer Forschungsfreiheit und medizinischen Fortschritt in diesem Bereich will, kann den vorgelegten Entwurf zur Biopatentierung so nicht akzeptieren.

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