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Berlin, 29. Juni 2001

Embryonale Stammzellen: Oliver Brüstle besitzt bereits seit 1999 deutsches Patent!

Der Bonner Wissenschaftler Oliver Brüstle besitzt - über den bereits bekannten Europäischen Patentantrag auf sein Verfahren hinaus - seit April 1999 ein ähnliches deutsches Patent (DE 19756864C1). Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe:

Die FAZ hatte am 16.06.2001 berichtet, der Bonner Stammzellforscher Oliver Brüstle habe am 18.12.1998 einen Eruopäischen Patentantrag auf "Neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung zur Therapie von neuralen Defekten" eingereicht, veröffentlicht unter EP1040185.

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat dazu eine Erklärung (abgedruckt in der FAZ vom 22.06.2001) abgegeben. Darin weist die DFG den Verdacht zurück, sie habe "erst vor kurzem von der Existenz des Patentantrags des Bonner Neurowissenschaflers Prof. Dr. Oliver Brüstle erfahren". Vielmehr, so die DFG weiter, habe Brüstle "alle Informationen, die zum Projekt gehören, darunter auch seinen laufenden Patentantrag, der DFG gegenüber offengelegt".

Die DFG erwähnt jedoch mit keiner Silbe, daß Brüstle, der Embryonale Stammzellen aus dem Ausland importieren will und über die DFG öffentliche Mittel für sein Projekt beantragt hat, nicht nur einen " laufenden Patentantrag", sondern bereits seit 29.04.1999 ein bereits erteiltes deutsches Patent besitzt. Die 26-seitige Patentschrift "Neurale Vorläuferzellen, Verfahren zu ihrer Herstellung und ihre Verwendung zur Therapie von neuralen Defekten" ist veröffentlicht unter DE 19756864 C1 und unter http://www.depatisnet.de recherchierbar.

Brüstles 1999 erteiltes Patent beschreibt die Herstellung von Nerven-Vorläuferzellen aus Embryonalen Stammzellen und ihren Einsatz in Therapien zum Ersatz von Nervenzellen und zum "zellvermittelten Gentransfer ins Nervensystem".

Die Patentschrift nimmt ausdrücklich bezug auf Experimente zur Transplantation von Hirngewebe abgetriebener Embryonen in die Gehirne von Parkinsonpatienten.

Die Patentschrift nennt ebenfalls ausdrücklich die Möglichkeit, "daß Embryonen und damit auch embryonale Stammzellen durch Transplantation von Zellkernen einens ausgereiften Organismus in unbefruchtete Eizellen erhalten werden können. Wie durch den Vater des Klonschafs Dolly, Professor Wilmut, "bereits an großen Säugetieren wie dem Schaf gezeigt wurde ... ist dieses Verfahren auch bei menschlichen Zellen durchführbar". Damit ist das sogenannte "therapeutische Klonen" menschlicher Embryonen zur Gewinnung von Stammzellen angesprochen.

Dies wirft die Frage auf, ob die DFG tatsächlich nicht über das bereits erteilte deutsche Patent DE 19756864C1 bescheid wußte. Immerhin gesteht die DFG in ihrer Erklärung ein, daß Brüstle am Entwurf der DFG-Empfehlung zur Forschung mit menschlichen Stammzellen mitgewirkt hat.

Das Patent gewährt Professor Brüstle ein Monopol auf die wirtschaftliche Verwertung seiner Erfindung. Es geht Brüstle offensichtlich nicht nur uneigennützig um Therapien für Patienten. Daher ist auch fraglich, ob und wieweit eine Förderung durch die DFG, und damit also durch Steuergelder gerechtfertigt ist.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob Brüstle über seine erklärte Absicht der reinen Forschung an Stammzellen hinaus, das Klonen menschlicher Embryonen - wie in seiner Patentschrift angesprochen -anstrebt.

Sowohl die Herstellung Embryonaler Stammzellen, wobei menschliche Embryonen getötet werden, als auch das Klonen menschlicher Embryonen sind durch das Embryonenschutzgesetz verboten.

Der Vorgang zeigt erneut, wie wichtig eine parlamentarische Befassung unter Einbeziehung aller Fakten ist. Daher ist das von der Union angestrebte Moratorium für den Import embryonaler Stammzellen unerläßlich.

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