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Berlin, 8. August 2001

Embryonen-Adoption überdenken!

Das Embryonenschutzgesetz gestattet grundsätzlich die Embryonen-Adoption. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages, der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe:

Die jetzt eingegangene Antwort der Bundesregierung auf meine Parlamentarische Frage bestätigt die Möglichkeit, einen Embryo zu adoptieren, der nicht auf seine leibliche Mutter übertragen werden kann. Das Embryonenschutzgesetz enthält keine gegenteilige Regelung, da es Fälle geben kann, in denen die Adoption des Embryos durch andere als die leiblichen Eltern die einzige Möglichkeit ist, den Embryo vor dem Absterben zu bewahren.

Die Adoption eines Embryos muß die absolute Ausnahme bleiben. Sie kann nur dann stattfinden, wenn etwa aus medizinischen Gründen die ursprünglich angestrebte Übertragung des Embryos auf seine leibliche Mutter nicht mehr möglich ist. Finanzielle Interessen müssen ausgeschlossen sein. Gleichzeitig bietet das Embryonenschutzgesetz ausreichende Vorkehrungen gegen die nach wie vor verbotene Leihmutterschaft.

Damit ist eine Chance gegeben, Paaren mit Kinderwunsch zu einer Schwangerschaft zu verhelfen. Die Embryonen-Adoption ist eine humane und ethisch akzeptable Alternative zur dauerhaften Kryokonservierung (Tiefkühlen) des Embryos oder gar zu seiner "Verwertung" als Objekt medizinischer Grundlagenforschung.

In letzter Zeit war mehrfach vorgeschlagen worden, solche "verwaisten" Embryonen etwa zur Gewinnung embryonaler Stammzellen heranzuziehen, wobei die Embryonen getötet werden. Dies ist durch das Embryonenschutzgesetz verboten, und dabei muß es bleiben. Jedoch ist der Argumentation, für diese Embryonen bestehe ohnehin keine Chance geboren zu werden und aufzuwachsen, durch die Möglichkeit ihrer Adoption die Grundlage entzogen.

Die Unklarheit darüber, wie viele "verwaiste" Embryonen es in Deutschland gibt, verdeutlicht die Notwendigkeit einer gesetzlich vorgeschriebenen Registrierung. Hierbei muß auch die medizinische Begründung erfaßt werden, warum der Embryo nicht mehr auf seine leibliche Mutter übertragen werden kann.

Es bleibt zu prüfen, ob im Interesse der so geborenen Kinder und ihrer Familien die bestehenden rechtlichen Regelungen der herkömmlichen Adoption ausreichen. Hierzu konnte die Bundesregierung keine Auskunft geben. Sie wird diesen Fragen aber nicht mehr ausweichen können.

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