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Berlin,17. Oktober 2001

Gesundheitsausschuß will Embryonenschutzgesetz als Maßstab für EU-Forschungsförderung

Den heutigen Beschluß des Bundestags-Gesundheitsausschusses, die Grenzen des deutschen Embryonenschutzgesetzes auch für das 6. Forschungsrahmenprogramm der Europäischen Union zu fordern, begrüßt der stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" des Deutschen Bundestages Hubert Hüppe MdB (CDU):

Der Gesundheitsausschuss hat mit breiter Zustimmung aus allen Fraktionen - mit Ausnahme der FDP - beschlossen, dass weder Klonen von Menschen noch Keimbahneingriffe gefördert werden können. Gleiches gelte für die Züchtung von Embryonen zu Forschungs- und Therapiezwecken oder andere gegen Vorschriften des Embryonenschutzgesetzes verstoßende Forschung.

Damit hat sich der Gesundheitsausschuss dagegen ausgesprochen, aus europäischen Mitteln - und damit auch aus deutschen Steuergeldern - Tätigkeiten zu finanzieren, die in Deutschland verboten sind. Gleichzeitig gibt der Ausschuss ein legitimes Signal für das Schutzniveau des deutschen Embryonenschutzgesetzes auch auf europäischer Ebene. Die heutige Entscheidung zum 6. Forschungsrahmenprogramm stärkt den Mitgliedern des Europaparlamentes den Rücken, die sich für klare ethische Grenzen einsetzen.

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