Berlin, 13. November 2001
Enquete-Votum gegen Import embryonaler Stammzellen ist deutliches Signal an DFG und Bundestag
Zum Votum der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" gegen den Import menschlicher Embryonaler Stammzellen erklärt der stellvertretende Kommissions-Vorsitzende Hubert Hüppe MdB (CDU):
Die Enquete-Kommission hat alle Argumente abgewogen und sich im Ergebnis mit 17 zu 7 Stimmen gegen den Import humaner ES-Zelllinien, die im Ausland durch die Zerstörung menschlicher Embryonen hergestellt wurden, entschieden. Selbst die sieben Befürworter des Imports, darunter zwei Grüne, wollen eine restriktive Lösung und die Aufrechterhaltung des Embryonenschutzgesetzes.
Dies ist - auch angesichts des Stimmenverhältnisses - ein sehr deutliches Signal für einen konsequenten Schutz der Menschenwürde und eine Ablehnung verbrauchender Embryonenforschung.
Durch Import humaner ES-Zellen würde ein Anreiz zur Gewinnung solcher Zellen durch die Zerstörung menschlicher Embryonen im Ausland entstehen. Mit dem Import entstünde eine Nachfrage, die ein entsprechendes Angebot fördert und legitimiert. Insbesondere wenn sich mit zunehmender Forschung an ES-Zellen auch eine Ausweitung der Nachfrage in quantitativer und qualitativer Hinsicht ergibt, wird der Import embryonaler Stammzellen zur Vernichtung weiterer menschlicher Embryonen im Ausland führen.
Wer heute den Import von ES-Zellen zuläßt, wird morgen auch zur verbrauchenden Embryonenforschung und übermorgen zum "therapeutischen Klonen" Ja sagen.
Die Zulassung des Imports würde auch den bereits öffentlich erhobenen viel weiter gehenden Forderungen der DFG Nachdruck verleihen. In ihren "Empfehlungen" vom Mai (www.dfg.de) fordert die DFG: "Der bloße Import von embryonalen Stammzellen erscheint der DFG jedoch nicht ausreichend". Die DFG erklärt die "aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftler an der Herstellung embryonaler Stammzellinien" für "wünschenswert" und schlägt dem Gesetzgeber vor, gegebenenfalls die Herstellung von Stammzelllinien durch Tötung menschlicher Embryonen auch innerhalb Deutschlands zuzulassen.
Damit ist offenkundig, dass eine Zulassung des Imports der Startschuss für die Abschaffung des Embryonenschutzgesetzes wäre.
Die Enquete-Kommission ist sich jedoch einig, dass an dem Verbot der fremdnützigen Verwendung menschlicher Embryonen festgehalten werden soll. Daher ist die Ablehnung des Imports von ES-Zellen konsequent und richtig.
