Berlin, 1. Februar 2002
... warnt vor Hektik bei Stammzellen-Import
Zur Entscheidung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Mittel für den Import menschlicher Embryonaler Stammzellen zu bewilligen, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe:
Die DFG kann sich bei der Bewilligung des Antrags zum Stammzellen-Import nicht auf den "breiten gesellschaftlichen Konsens" berufen, den die DFG zuvor stets zur Vorbedingung erlärt hatte.
In der Bevölkerung überwiegt deutlich die Ablehnung der Forschung an menschlichen ES-Zellen, für die menschliche Embryonen getötet wurden. Und der Bundestag hat mit 266 Stimmen (43%) jeden Import abgelehnt und mit 339 Stimmen (55%) einen Antrag zum grundsätzlichen Verbot des Imports bei eng begrenzten Ausnahmen gebilligt.
Äußerst problematisch ist, wenn der DFG-Präsident Professor Winnacker einen Forschungsbereich forciert, der aus Sicht eines großen Teils der Bevölkerung mit einem Verstoß gegen die Menschenwürde verbunden ist. Dies schadet dem Ansehen und der Akzeptanz medizinischer Forschung.
Nun ist die genaue Einhaltung der vom Bundestag an ein Stammzellimportgesetz gestellten Anforderungen in der kommenden Gesetzgebung einzufordern, damit nicht aus dem beschlossenen grundsätzlichen Verbot eine grundsätzliche Erlaubnis wird.
Eine solche Befürchtung ist nicht unbegründet, da Forschungsstaatssekretär Catenhusen, dessen eigentliche Position über den Bundestagsbeschluß weit hinausgeht, den Gesetzentwurf formuliert. Seine ersten Ankündigungen weisen die Tendenz "Schnelligkeit geht vor Gründlichkeit" auf.
Auch die Einlassung des SPD-Ministerpräsidenten Clement, der Stammzellen-Import könne nun sofort starten, ist nicht nur ein unakzeptabler Affront gegen den Inhalt der Entscheidung des Bundestages. Clement versucht die Beratung des angekündigten Gesetzentwurfes unter sachlich völlig unangemessenen Zeitdruck zu setzen.
Das Bestreben von Forschungsstaatssekretär Catenhusen, die Federführung
beim Forschungsausschuß - und nicht beim Rechtsausschuß - anzusiedeln,
ist ein deutliches Signal, dass womöglich die verfassungsrechtliche
Abwägung hinter forschungspolitische Interessen zurücktreten könnte.
Weil Sachverständigenanhörungen der mitberatenden Ausschüsse der
Zustimmung des federführenden Ausschusses bedürfen, könnte der
Forschungsausschuß ihm mißliebige kontroverse Anhörungen verhindern.
Dies wäre nicht hinzunehmen.
