Berlin, 22. Februar 2002
Stammzellen-Import-Gesetzentwurf bestätigt Befürchtungen
Zum Gesetzentwurf für den Import menschlicher Embryonaler Stammzellen erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe:
Der Entwurf zeigt die Zweischneidigkeit des Kompromisses, auf den sich Vertreter eines grundsätzlichen Embryonenschutzes mit Befürwortern der verbrauchenden Embryonenforschung geeinigt haben.
Wenn auch durchaus glaubwürdig ist, dass wesentliche Urheber des Entwurfes tatsächlich verbrauchende Embryonenforschung verhindern wollen, so sind dennoch die Sollbruchstellen erkennbar. An diesen Sollbruchstellen machen sich Befürworter des freien Zugriffs auf menschliche Embryonen im Rahmen ihrer Salamitaktik emsig zu schaffen.
Die Federführung wurde dem Forschungsausschuss zugewiesen, in dem fast kein Gegner des Imports sitzt.
Die Stichtagsregelung (1. Januar 2002) soll laut Entwurf verhindern, dass von Deutschland aus eine Tötung von Embryonen im Ausland zur Gewinnung Embryonaler Stammzellen veranlasst wird. Diese neue Stichtagsetzung zeigt jetzt schon die Richtung an - so hatte Andrea Fischer noch vor wenigen Tagen den 9. August 2001 (die sogenannte Bush-Regelung) genannt.
Doch bereits heute ist absehbar, dass die Verfechter des am 30. Januar bereits in der ersten Abstimmung unterlegenen Antrags (Flach-Hintze-Reiche) einen flexiblen Stichtag durchsetzen wollen, der auch den Import solcher Stammzellen gestattet, zu deren Gewinnung Embryonen nach dem 1. Januar 2002 getötet werden. Dass nun gerade diese zentrale Bestimmung des Kompromißentwurfs im Mittelpunkt des parlamentarischen Streits stehen wird, wirft die grundsätzlichen Fragen wieder auf.
Denn ein flexibler, sogenannter "nacheilender" Stichtag bedeutet, dass Embryonen bis zum Tag der Einreichung des jeweiligen Importantrags getötet werden könnten. Mit einer solchen Regelung läßt sich der erklärte Zweck des Gesetzes, die von Deutschland aus veranlasste Tötung von Embryonen zu verhindern, in der Praxis nicht verwirklichen. Um dies zu erkennen, bedarf es keiner großen Phantasie.
Falls sich eine strenge Stichtagsregelung nicht durchsetzen kann, verbleiben als Alternativen nur der freie Import oder das gänzliche Verbot. In dieser Situation werden viele Vertreter eines beschränkten Imports auf die Seite der Gegner des Importes wechseln.
