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Berlin, 19.06.2002

BGH-Urteil diskriminiert Behinderte und nötigt Ärzte zur Selektion

Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Schadensersatz für die Geburt eines behinderten Kindes erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" Hubert Hüppe MdB:

Das BGH-Urteil diskriminiert alle Menschen mit Behinderungen und setzt Ärzte einem Druck zur Selektion aus, der mit ärztlicher Standesethik unvereinbar ist.

Der "Schadensfall Kind" hätte sich nur durch die vorgeburtliche Tötung des Kindes vermeiden lassen.

Ein verheerendes Signal ist, dass der BGH bei vorgeburtlich diagnostizierter Behinderung des Kindes ein Recht auf Abtreibung mit medizinischer Indikation anerkennt. Die medizinische Indikation gilt unbefristet und läßt die Abtreibung bis zur Geburt zu. Eine Beratungspflicht gibt es nicht.

Das Urteil mindert massiv den Lebensschutz für behinderte Ungeborene. Damit läuft es der erklärten Absicht des Gesetzgebers zuwider, dass "eine Behinderung niemals zu einer Minderung des Lebensschutzes führen kann".

Das Urteil wird weiterhin die gesellschaftliche Akzeptanz und Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen schwächen.

Die Praxis der eugenischen Abtreibungen mit medizinischer Indikation bis hin zur Spätabtreibung lebensfähiger Kinder hatte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu ihrem Antrag "Vermeidung von Spätabtreibungen - Hilfen für Eltern und Kinder" (Bundestagsdrucksache 14/6635) veranlaßt.

Es ist völlig unverständlich, wie die rot-grüne Mehrheit die interfraktionellen Gespräche unter Federführung von Inge Wettig-Danielmeier (SPD) verschleppt und alle ernsthaften Verbesserungsvorschläge abgelehnt hat.

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