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Berlin, 17. Oktober 2002

"Rot-grüner Koalitionsvertrag in biomedizinischen Fragen nebulös"

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, in der ablaufenden Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" erklärt zur Behandlung der Bioethik im jetzt veröffentlichten Koalitionsvertag:

In wichtigen und die Menschen sehr bewegenden Punkten der Biomedizin bleibt der Koalitionsvertrag merkwürdig nebulös. In einigen Punkte muß er zudem Anlaß zu konkreten Befürchtungen geben. Offensichtlich haben die Grünen hier auf breiter Front ihre Positionen aufgegeben.

Zwar wird das in der letzten Legislatur erst angekündigte, dann auf Eis gelegte Gentestgesetz wieder angekündigt. Doch völlig unklar bleibt, wie die Koalition konkret mit strittigen Fragen wie verbrauchender Embryonenforschung, Präimplantationsdiagnostik, Stammzellenforschung, Klonen zu Forschungszwecken, fremdnütziger Forschung an nicht-einwilligungsfähigen Menschen, Sterbehilfe oder der EU-Biopatentrichtlinie umgehen wird oder ob sie die umstrittene Bioethik-Konvention des Europarates unterzeichnen will. Letzteres könnte aus einer Passage herausgelesen werden, man wolle "darauf hinwirken, dass ausstehende Konventionen und Zusatzprotokolle im Menschenrechtsbereich ratifiziert sowie bestehende Vorbehalte zurückgenommen werden".

Wenn es lapidar heißt "Mit Fragen der Fortpflanzungs- und Biomedizin werden wir ethisch verantwortlich unter Wahrung der Gewissensfreiheit umgehen", so bleibt völlig unbestimmt, was jeweils als "ethisch verantwortlich" anzusehen ist. Und mit der ausdrücklichen Nennung der Gewissensfreiheit muß eine zusätzliche Relativierung befürchtet werden.

Dass die rot-grüne Koalition die zur Zeit debattierte UN-Konvention gegen das reproduktive Klonen, die entsprechend dem Willen der Bundesregierung das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken ausdrücklich nicht unterbinden soll, zum Ausgangspunkt einer UN-Konvention zur Biomedizin machen will, läßt weitere Befürchtungen aufkommen. Möglicherweise droht eine internationale Konvention mit sogar gegenüber der umstrittenen Bioethik-Konvention des Europarates noch weiter abgesenkten Schutzstandards.

Vor diesem Hintergrund - und auch angesichts der Tendenz des von Gerhard Schröder eingesetzen "Nationalen Ethikrats" in Richtung der Einführung der Präimplantationsdiagnostik - steht der Bundestag gegenüber den Bürgern in der Pflicht, demokratische Kontrolle und parlamentarische Verantwortung in der Biomedizin wahrzunehmen. Ein richtiger erster Schritt ist hierbei die zügige Wiedereinsetzung einer Enquete-Kommission, wie sie auch der Schlußbericht der Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" (BT-Drs. 14/9020) empfohlen hat.

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