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Berlin, 21. Oktober 2002

Deutscher Delegationsleiter brüskiert USA bei UN

Bundesregierung will nur teilweises Klonverbot

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, in der abgelaufenen Legislaturperiode stellvertretender Vorsitzender der Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" erklärt zu der Brüskierung der USA bei der UN-Debatte zu einer Konvention gegen reproduktives Klonen:

Es ist schwer verständlich, dass sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene nicht für ein konsequentes Verbot jeden Klonens einsetzt. Vielmehr bekämpft sie massiv eine auch von den USA unterstüzte Initiative, die auf eine UN-Konvention abzielt, deren Inhalt mit dem umfassenden Klonverbot des deutschen Embryonenschutzgesetzes übereinstimmt.

Vor dem UN-Rechtsausschuss hat am Donnerstag (www.germany-info.org/UN/much_10_17_02.html) der deutsche Delgationsleiter ungewöhnlich scharfe Angriffe gegen die USA gerichtet. Er stellt die USA ausdrücklich als Hauptgegner des deutschen Anliegens, nur das reproduktive Klonen in der anstehenden Konvention zu behandeln, hin. Doch wurde der Vorschlag (UN-Drucksache A/C.6/57/L.3) von Spanien formuliert und findet nach Aussagen von Beobachtern derzeit Zustimmung bei ca. 30 Staaten, von denen die USA nur einer, wenn auch der größte, ist.

Zudem prangerte der deutsche Vertreter die USA mehrfach als Schauplatz möglichen reproduktiven Klonens an, etwa indem er nicht von obskuren Sekten "wie die Raelianer" sprach, sondern von "die Raelianer aus den USA" ("obscure religious sects such as the US-based Raelians"). Insbesondere hinsichtlich der Raelianer weisen Amerikaner mit Befremden darauf hin, dass deren Führer und Ärzte gerade nicht Amerikaner, sondern Europäer seien.

Die Rede des deutschen Delegationsleiters gipfelte in einem starken moralischen Vorwurf an die USA, indem die Zustimmung zum deutsch-französischen Vorschlag rhetorisch mit der einzigen Möglichkeit zur "Erfüllung der Verantwortung gegenüber der Humanität" gleichgesetzt wird ("We trust that this Committee will live up to its responsibilities towards humanity and make the right choice"). Dem Zuhörer wurde suggeriert, die Zustimmung zu dem von den USA mitgetragenen Vorschlag, jedes Klonen in die Konvention einzubeziehen, sei die falsche Wahl und eine Nichterfüllung der Verantwortung gegenüber der Humanität.

Es ist nicht verwunderlich, wenn nicht nur die deutsche Beschränkung auf reproduktives Klonen, sondern insbesondere die auf diplomatischem Parkett ungewohnte Schärfe auf der amerikanischen Seite tiefe Verletzung hinterläßt.

Beobachter in New York berichten, dass andere Delegationen große Zweifel hegen an der Ernsthaftigkeit der von Deutschland und Frankreich in Aussicht gestellten späteren Behandlung des Klonens zu medizinischen und Forschungszwecken in einem weiteren Konventionsprojekt.

Die Bundesregierung sollte den Schulterschluss mit allen denen suchen, die ein umfassendes Klonverbot befürworten, wie es dem deutschen Embryonenschutzgesetz entspricht. Schließlich liegt die ethische Brisanz im Klonen menschlicher Embryonen an sich - unabhängig von der Absicht, den Embryo später zur Geburt kommen zu lassen oder ihn für Forschungszwecke zu töten.

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